Artikel 1 VO (EU) 2024/3005

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Regulierungsansatz eingeführt, um die Integrität, Transparenz, Vergleichbarkeit (soweit möglich), Verantwortung, Zuverlässigkeit, gute Unternehmensführung Verwaltung und Unabhängigkeit von ESG-Rating-Tätigkeiten zu verbessern und so zur Transparenz und Qualität von ESG-Ratings und zur Agenda der Union für ein nachhaltiges Finanzwesen beizutragen. Sie soll zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beitragen und gleichzeitig ein hohes Maß an Verbraucher- und Anlegerschutz bieten sowie Greenwashing und andere Arten von Fehlinformationen, einschließlich Social Washing, verhindern, indem Transparenzanforderungen in Bezug auf ESG-Ratings und Vorschriften für die Organisation und das Verhalten von ESG-Rating-Anbietern eingeführt werden.

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