Artikel 28 VO (EU) 2024/3005

Keine Einflussnahme auf den Inhalt der ESG-Ratings oder die Methoden

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß dieser Verordnung nehmen die ESMA, die Kommission und die Behörden der Mitgliedstaaten keinen Einfluss auf den Inhalt der ESG-Ratings oder die Methoden.

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