Artikel 31 VO (EU) 2024/3005

Ausübung der in den Artikeln 32, 33 und 34 genannten Befugnisse

Die der ESMA oder Bediensteten der ESMA oder sonstigen von ihr bevollmächtigten Personen nach den Artikeln 32, 33 und 34 übertragenen Befugnisse dürfen nicht genutzt werden, um die Offenlegung von Informationen oder Unterlagen zu verlangen, die einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

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