Artikel 31 VO (EU) 2024/3005
Ausübung der in den Artikeln 32, 33 und 34 genannten Befugnisse
Die der ESMA oder Bediensteten der ESMA oder sonstigen von ihr bevollmächtigten Personen nach den Artikeln 32, 33 und 34 übertragenen Befugnisse dürfen nicht genutzt werden, um die Offenlegung von Informationen oder Unterlagen zu verlangen, die einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
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