Artikel 4 VO (EU) 2024/3005
Anforderungen hinsichtlich der Tätigkeit in der Union
Juristische Personen, die als ESG-Rating-Anbieter in der Union tätig sein möchten, müssen eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
- a)
- eine von der ESMA gemäß Artikel 6 erteilte Zulassung,
- b)
- ein Gleichwertigkeitsbeschluss gemäß Artikel 10 und Erfüllung der in jenem Artikel genannten Bedingungen,
- c)
- eine Zulassung zur Übernahme gemäß Artikel 11,
- d)
- eine Anerkennung gemäß Artikel 12.
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