Artikel 4 VO (EU) 2024/3005

Anforderungen hinsichtlich der Tätigkeit in der Union

Juristische Personen, die als ESG-Rating-Anbieter in der Union tätig sein möchten, müssen eine der folgenden Anforderungen erfüllen:

a)
eine von der ESMA gemäß Artikel 6 erteilte Zulassung,
b)
ein Gleichwertigkeitsbeschluss gemäß Artikel 10 und Erfüllung der in jenem Artikel genannten Bedingungen,
c)
eine Zulassung zur Übernahme gemäß Artikel 11,
d)
eine Anerkennung gemäß Artikel 12.

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