ANHANG V VO (EU) 2024/3110

In Artikel 15 genannte Leistungs- und Konformitätserklärung

Name des Herstellers

Erklärungscode …(*)

Version Nr. …(**)

Datum dieser Version …

1.
Produktbeschreibung

a)
eindeutiger Kenncode des Produkttyps und, soweit verfügbar, Chargen- oder Seriennummer;
b)
Produktkategorie gemäß harmonisierten technischen Spezifikationen oder Europäischen Bewertungsdokumenten;
c)
angegebene Verwendungszwecke des Produkts im Rahmen der geltenden harmonisierten technischen Spezifikation oder des Europäischen Bewertungsdokuments;
d)
Nennabmessungen oder Klassifizierung des Produkts;
e)
gegebenenfalls wesentliche Bestandteile des Produkts;
f)
geschätzte durchschnittliche und minimale Nutzungsdauer für den angegebenen Verwendungszweck (Langlebigkeit);
g)
gegebenenfalls Varianten und Beschreibungen von diesen;
h)
in Fällen, in denen das Produkt bereits in einem Bauwerk installiert wurde, Datum und Ort der letzten Demontage.

2.
Permalinks oder Datenträger in Bezug auf Folgendes, es sei denn, die Informationen sind im digitalen Produktpass gemäß Artikel 76 verfügbar:

a)
etwaige Produktregistrierungen des Herstellers in Datenbanken der Union;
b)
gegebenenfalls Informationen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 bereitzustellen sind;
c)
allgemeine Produktinformationen, Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen gemäß Anhang IV.

3.
Hersteller:

a)
Name;
b)
eingetragener Handelsname;
c)
eingetragener Geschäftssitz;
d)
Postanschrift;
e)
Telefon;
f)
E-Mail-Adresse;
g)
Website.

4.
Gegebenenfalls Bevollmächtigter:

a)
Name;
b)
eingetragener Handelsname;
c)
eingetragener Geschäftssitz;
d)
Postanschrift;
e)
Telefon;
f)
E-Mail-Adresse;
g)
Website.

5.
Gegebenenfalls notifizierte Stelle(n):

a)
Name;
b)
Kennnummer;
c)
eingetragener Handelsname, sofern verfügbar;
d)
eingetragener Geschäftssitz;
e)
Postanschrift;
f)
Telefon;
g)
E-Mail-Adresse;
h)
Website.

6.
Gegebenenfalls Technische Bewertungsstelle:

a)
Name;
b)
Kennnummer;
c)
eingetragener Handelsname, sofern verfügbar;
d)
Geschäftssitz;
e)
Postanschrift;
f)
Telefon;
g)
E-Mail-Adresse;
h)
Website.

7.
Verweis auf Bescheinigungen oder Validierungsberichte, die von notifizierten Stellen und Technischen Bewertungsstellen ausgestellt wurden.
8.
Technische Referenzdokumente:

a)
angewandte harmonisierte technische Spezifikationen, in denen die wesentlichen Merkmale festgelegt sind (Referenznummer und Ausgabedatum); oder
b)
angewandtes Europäisches Bewertungsdokument (Referenznummer und Ausgabedatum) und ausgestellte Europäische Technische Bewertung (Technische Bewertungsstelle, Referenznummer und Ausgabedatum).

9.
Erklärte Leistungen und Nachhaltigkeitsmerkmale:

a)
vollständige Liste der wesentlichen Merkmale, die in der harmonisierten technischen Spezifikation oder dem Europäischen Bewertungsdokument für die jeweilige Produktkategorie festgelegt sind, für die eine Leistung erklärt wird, und das jeweils anzuwendende Bewertungs- und Überprüfungssystem;
b)
Leistung des Produkts nach berechneten Werten, Leistungsstufen oder Leistungsklassen oder in einer Beschreibung. Die jeweiligen Werte, Leistungsstufen oder Leistungsklassen müssen in der Leistungserklärung wiederholt werden und dürfen folglich nicht lediglich durch die Einfügung von Verweisen auf andere Dokumente angegeben werden. Bei wesentlichen Merkmalen, für die keine Leistung erklärt wird, ist an der Stelle für die Angabe des Wertes das Wort „NULL” einzufügen. Die Leistung in Bezug auf das Tragverhalten eines Produkts darf durch eine Bezugnahme auf beigefügte Produktionsunterlagen oder Unterlagen über statische Berechnungen angegeben werden;
c)
die ökologische Nachhaltigkeit, ausgedrückt für die anwendbaren wesentlichen Merkmale der anwendbaren Lebenszyklusmodule gemäß Artikel 15 Absatz 2;
d)
Verweis auf die von der Kommission bereitgestellte Version der verwendeten Software.

10.
Geltende Produktanforderungen, die in harmonisierten technischen Spezifikationen festgelegt sind, das für sie geltende Bewertungs- und Überprüfungssystem und die Fundstelle der angewandten freiwilligen harmonisierten Norm oder gemeinsamen Spezifikationen oder Teilen davon, einschließlich des Datums.

Gegebenenfalls Informationen über die Leistung des Produkts, gemessen anhand der Produktanforderungen.

11.
Erklärungen:

a)
Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht den in Punkt 9 genannten erklärten Leistungen.
b)
Die Nachhaltigkeitsdaten des vorstehenden Produkts wurden auf der Grundlage der für das Produkt geltenden Produktkategorievorschriften korrekt berechnet.
c)
Das vorstehende Produkt entspricht den unter Nummer 10 aufgeführten Anforderungen.

Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von:

[Name, Funktion(***)]

[Ort]

[Datum der Ausstellung]

[Unterschrift]

Fußnote(n):

(*)

Es darf nur eine einmalige und zweifelsfrei zugewiesene Nummer der Erklärung verwendet werden, selbst dann, wenn es Varianten gibt; Varianten sind Variationen des Produkttyps, die sich nicht auf die Leistung oder Konformität des Produkts auswirken.

(**)

Es können verschiedene Versionen herausgegeben werden, z. B. zur Berichtigung von Fehlern oder zur Hinzufügung ergänzender Informationen.

(***)

Die unterzeichnende Person muss nach nationalem Recht befugt sein, den Hersteller entweder aufgrund eines Auftrags oder aufgrund seiner Rolle als gesetzlicher Vertreter zu vertreten.

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