Artikel 5 VO (EU) 2024/3210

Interoperabilität mit Zollsystemen

(1) Das CBAM-Register muss mit folgenden Komponenten interoperabel sein:

a)
dem in Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/512 der Kommission(1) genannten System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur (UUM & DS) für die Nutzerregistrierung und das Zugangsmanagement für die Mitgliedstaaten, die Kommission, die zugelassenen CBAM-Anmelder, die Antragsteller, die Personen, deren Zulassung widerrufen wurde, sowie die Personen, die bevollmächtigt sind, für Rechnung und im Namen der vorgenannten Personen zu handeln;
b)
dem in Artikel 30 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/512 genannten System zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten (EORI), damit die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten EORI-Daten abgeglichen werden können;
c)
dem in Artikel 100 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/512 genannten Überwachungssystem, das im Rahmen des Projekts „EU-ZK Überwachung-3 (SURV3)” entwickelt wurde;
d)
dem Integrierten Zolltarif der Europäischen Union (TARIC) nach der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87;
e)
dem in Artikel 36 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 und in Artikel 70 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/512 genannten Risikomanagementsystem für den Zoll (CRMS2).

(2) Das CBAM-Register ermöglicht die digitale Zusammenarbeit über die in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/2399 genannte Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll.

(3) Gelangt eine zuständige Behörde zu dem Schluss, dass ein Einführer den in Anhang VII Nummer 1 der Verordnung (EU) 2023/956 festgelegten massenbasierten Schwellenwert überschreitet, so werden die Zollbehörden mittels des CRMS2 über das CBAM-Register darüber unterrichtet.

Fußnote(n):

(1)

Durchführungsverordnung (EU) 2025/512 der Kommission vom 13. März 2025 über technische Modalitäten für die Entwicklung, Wartung und Nutzung elektronischer Systeme für den Austausch und die Speicherung von Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2025/512, 20.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/512/oj).

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