Artikel 7 VO (EU) 2024/369
Übermittlung von Informationen
Die Übermittlung aller Informationen an die ECHA erfolgt unter Verwendung des Formats und der Übertragungsinstrumente, die von der ECHA kostenlos zur Verfügung gestellt werden, sowie für Mitteilungen der Absicht und Anträge unter Verwendung der Internationalen einheitlichen chemischen Informationsdatenbank.
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