Artikel 9 VO (EU) 2024/369
Veröffentlichung
Folgendes veröffentlicht die ECHA unverzüglich:
- a)
- die Mitteilungen der Absicht;
- b)
- das Datum der Antragstellung;
- c)
- die Anträge, die die Übereinstimmungsprüfung bestanden haben;
- d)
- die Stellungnahmen des Ausschusses für Risikobeurteilung;
- e)
- eine Mitteilung über die Rücknahme eines Antrags für die Dauer von 30 Tagen;
- f)
- das Datum der Einstellung eines etwaigen Antragsverfahrens;
- g)
- nach dem Beschluss der Kommission über einen Antrag eine Beschreibung der von dem Antragsteller in seinem Antrag beschriebenen Analysemethoden für jede relevante in Anhang IV Abschnitt 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/365 identifizierte chemische Spezies.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.