Artikel 2 VO (EU) 2024/434

Erhebungen im Gebiet der Union gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2016/2031

(1) Die Mitgliedstaaten führen jährliche risikobasierte Erhebungen über das Auftreten des spezifizierten Schädlings in den Bereichen ihres Hoheitsgebiets durch, in denen er, soweit bekannt, noch nicht aufgetreten ist.

(2) Das Konzept und der Probenahmeplan dieser Erhebungen ermöglichen innerhalb des betroffenen Mitgliedstaats die Ermittlung eines geringfügigen Auftretens des spezifizierten Schädlings auf den befallenen Pflanzen mit einem ausreichend hohen Konfidenzniveau. Sie basieren auf den Leitlinien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde” ) für statistisch fundierte und risikobasierte Erhebungen über Agrilus planipennis und berücksichtigen das Risiko einer natürlichen Ausbreitung des spezifizierten Schädlings.

(3) Die Erhebungen sind wie folgt durchzuführen:

a)
im Freiland, in Natur- und Stadtgebieten, Haltestellen an Hauptverkehrsstraßen, Bahnstrecken und anderen Verkehrswegen sowie in Baumschulen, Gartenfachmärkten, Handelszentren für die spezifizierten Pflanzen, spezifiziertes Holz und spezifizierte Rinde, Sägewerken für Laubholz und — soweit sinnvoll — anderen einschlägigen Standorten;
b)
zu geeigneten Zeitpunkten im Jahr für den möglichen Nachweis des spezifizierten Schädlings unter Berücksichtigung der Biologie des Schädlings, des Auftretens und der Biologie der spezifizierten Pflanzen und der wissenschaftlichen und fachlichen Informationen auf der Schädlingserhebungskarte der Behörde zu Agrilus planipennis(1).

(4) Die Erhebungen umfassen

a)
das Fangen des spezifizierten Schädlings, unter anderem auch mittels Fangbäumen;
b)
gegebenenfalls eine visuelle Kontrolle der spezifizierten Pflanzen;
c)
bei Verdacht eine Probenahme und Untersuchung der spezifizierten Pflanzen und des spezifizierten Holzes, einschließlich abgesägter Äste, und von Holzverpackungsmaterial und
d)
gegebenenfalls den Einsatz speziell geschulter Spürhunde.

Fußnote(n):

(1)

EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit), 2020. Story Map für Erhebungen über Agrilus planipennis. Begleitende Veröffentlichung 2020: EN-1945. https://arcg.is/09S94u.

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