Artikel 6 VO (EU) 2024/436
Prüfbericht und Bericht über die Umsetzung der Prüfergebnisse
(1) Der Prüfbericht nach Artikel 37 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/2065 wird von der Prüfstelle ohne Einflussnahme seitens des geprüften Anbieters erstellt. Dieser Prüfbericht wird nach der Vorlage in Anhang I erstellt und enthält detaillierte und begründete Schlussfolgerungen in Bezug auf alle Elemente der Vorlage.
(2) Gegebenenfalls wird der Bericht über die Umsetzung der Prüfergebnisse nach Artikel 37 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2022/2065 gemäß der Vorlage in Anhang II erstellt.
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