Artikel 9 VO (EU) 2024/436

Analyse des Prüfrisikos

(1) Der Prüfbericht enthält eine fundierte Analyse des Prüfrisikos, die von der Prüfstelle durchgeführt wird, um zu bewerten, ob der geprüfte Anbieter jede geprüfte Pflicht oder Verpflichtungszusage einhält.

(2) Die Analyse des Prüfrisikos erfolgt vor der Durchführung von Prüfverfahren und wird während der Durchführung der Prüfung unter Berücksichtigung neuer Prüfbelege aktualisiert, die nach dem fachlichen Urteil der Prüfstelle die Bewertung des Prüfrisikos wesentlich verändern.

(3) Die Analyse des Prüfrisikos trägt folgenden Faktoren Rechnung:

a)
inhärente Risiken;
b)
Kontrollrisiken;
c)
Aufdeckungsrisiken.

(4) Bei der Durchführung der Analyse des Prüfrisikos wird Folgendes berücksichtigt:

a)
die Art des geprüften Dienstes und der gesellschaftliche und wirtschaftliche Kontext, in dem der geprüfte Dienst betrieben wird, einschließlich der Wahrscheinlichkeit und Schwere einer Exposition gegenüber Krisensituationen und unerwarteten Ereignissen;
b)
die Art der Pflichten und Verpflichtungszusagen;
c)
sonstige zweckdienliche Informationen, darunter

i)
gegebenenfalls Informationen aus früheren Prüfungen, denen der geprüfte Dienst unterzogen wurde;
ii)
gegebenenfalls Informationen aus Berichten des Europäischen Gremiums für digitale Dienste oder von der Kommission nach Artikel 35 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2022/2065 herausgegebenen Leitlinien und anderen einschlägigen Orientierungshilfen der Kommission in Bezug auf die Anwendung der Verordnung (EU) 2022/2065;
iii)
gegebenenfalls Informationen aus Prüfberichten, die nach Artikel 42 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/2065 von anderen Anbietern sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen, die unter ähnlichen Bedingungen betrieben werden oder ähnliche Dienstleistungen wie der geprüfte Dienst erbringen, veröffentlicht wurden.

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