Artikel 3 VO (EU) 2024/792

Ziele der Fazilität

(1) Die allgemeinen Ziele der Fazilität bestehen darin, die Ukraine dabei zu unterstützen,

a)
die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen des Angriffskriegs Russlands zu bewältigen und so in Frieden zur Erholung, zum Wiederaufbau, zur Wiederherstellung und zur Modernisierung des Landes und zur Erholung der ukrainischen Gesellschaft in der Nachkriegszeit beizutragen, unter anderem durch Schaffung der sozialen und wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür, dass Binnenvertriebene und Personen, die unter vorübergehendem Schutz stehen, zurückkehren können;
b)
den sozialen und territorialen Zusammenhalt, die demokratische, wirtschaftliche und ökologische Resilienz, die schrittweise Integration in die Wirtschaft und die Märkte der Union und der Welt sowie die Angleichung an die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Normen der Union zu fördern;
c)
die Annahme und Umsetzung der politischen, institutionellen, rechtlichen, administrativen, sozialen und wirtschaftlichen Reformen, die zur Angleichung an die Werte der Union erforderlich sind, sowie die schrittweise Angleichung an die Vorschriften, Normen, Strategien und Verfahren der Union (im Folgenden „Besitzstand” ) im Hinblick auf eine künftige Mitgliedschaft in der Union zu erreichen und so in ihren gegenseitigen Beziehungen zu Stabilität, Sicherheit, Frieden, Wohlstand und Nachhaltigkeit beizutragen.

(2) Die spezifischen Ziele der Fazilität bestehen insbesondere darin,

a)
zur Aufrechterhaltung der makrofinanziellen Stabilität des Landes beizutragen und die externen und internen Finanzierungsengpässe der Ukraine abzumildern, um das weitere Funktionieren des ukrainischen Staates sicherzustellen;
b)
durch den Krieg beschädigte Infrastrukturen wie Energieinfrastruktur, Wassersysteme, interne und grenzüberschreitende Verkehrsnetze, einschließlich Eisenbahnen, Straßen, Brücken und Grenzübergänge, sowie Bildungs- und Kulturinfrastrukturen wiederaufzubauen und zu modernisieren und moderne, verbesserte und resiliente Infrastrukturen zu fördern;
c)
zur Minenräumung und anderen Antiminentätigkeiten beizutragen; Kapazitäten für die Nahrungsmittelerzeugung wiederherzustellen; bei der Bewältigung sozialer und gesundheitlicher Herausforderungen, einschließlich der psychischen Gesundheit, Hilfe zu leisten sowie die Sozialsysteme und ihre Zugänglichkeit zu verbessern und zu stärken, insbesondere für bestimmte vom Krieg betroffene Gruppen wie Veteranen, Binnenvertriebene, Alleinerziehende, Kriegswitwen und -witwer, Kinder – vor allem diejenigen ohne elterliche Fürsorge –, Menschen mit Behinderungen, Minderheiten, junge und ältere Menschen und andere gefährdete Personen;
d)
den Schutz vor hybriden Bedrohungen wie Cyberbedrohungen und die Resilienz gegen Desinformation sowie gegen Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland zu stärken;
e)
den Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen und inklusiven Wirtschaft und zu einem stabilen Investitionsumfeld zu fördern;
f)
die Integration der Ukraine in den Binnenmarkt zu unterstützen; die soziale Infrastruktur wie Wohnungen, soziale Einrichtungen sowie Sport-, Jugend- und Gesundheitseinrichtungen, Schulen und Hochschuleinrichtungen instand zu setzen, wiederaufzubauen, zu schützen und zu verbessern; die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und Inklusion mit besonderem Augenmerk auf Frauen und jungen Menschen zu stärken - auch durch hochwertige allgemeine und berufliche Bildung, Umschulung und Weiterbildung - sowie Beschäftigungspolitik, auch für Forscher;
g)
Wissenschaft und Forschung zu fördern, den Kreativsektor und unabhängige Medien zu unterstützen; die Kultur und das kulturelle Erbe einschließlich der kulturellen Infrastruktur zu fördern; strategische Wirtschaftszweige zu stärken; einen institutionellen Rahmen für Investitionen und Wettbewerb zu fördern, um Privatpersonen und Unternehmen in die Lage zu versetzen, unter Schwerpunktsetzung auf KMU und Innovation, unter anderem durch Förderung der Chancengleichheit beim Zugang zu Finanzierung ungeachtet der Unternehmensgröße, moderne und wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln; eine nachhaltige Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Aquakultur und Fischerei zu unterstützen, einschließlich der Angleichung an Normen und Kontrollsysteme der Union in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit sowie Tierwohl; den Finanz- und Bankensektor der Ukraine zu reformieren, um den Zugang zu Krediten und Versicherungsschutz zu verbessern;
h)
die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten weiter zu stärken, unter anderem durch die Stärkung der demokratischen Institutionen, insbesondere der Werchowna Rada, sowie der regionalen und kommunalen Vertretungsgremien und ihrer Kontroll- und Untersuchungsbefugnisse in Bezug auf die Verteilung öffentlicher Mittel und den Zugang zu diesen Mitteln; eine unabhängige Justiz zu fördern, um Anstrengungen zur Beseitigung oligarchischer Strukturen zu unterstützen, die Bekämpfung von Betrug, allen Formen von Korruption, einschließlich Korruption auf hoher Ebene, von organisierter Kriminalität, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, Steuervermeidung sowie von illegalem Handel mit Waffen und Kulturgütern zu stärken; die Einhaltung des Völkerrechts zu stärken;
i)
die Medienfreiheit und -unabhängigkeit und die künstlerische und akademische Freiheit zu stärken sowie günstige Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft zu schaffen; den sozialen Dialog und die Beteiligung der Zivilgesellschaft zu fördern; Nichtdiskriminierung zu fördern, um die Achtung der Rechte sämtlicher Minderheiten und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, die allgemeine Stärkung der Position von Frauen und Mädchen in der Gesellschaft sowie die Rechte von Kindern und von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen und zu stärken; die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu steigern; den Zugang zu Informationen und die Beteiligung der Zivilgesellschaft an Entscheidungsprozessen und der öffentlichen Kontrolle zu fördern sowie Transparenz, Strukturreformen und gute Regierungsführung auf allen Ebenen, auch in den Bereichen öffentliche Finanzverwaltung, öffentliches Beschaffungswesen, Wettbewerb und staatliche Beihilfen, zu unterstützen; Initiativen, Einrichtungen und Organisationen zu unterstützen, die an der Unterstützung und Durchsetzung der Demokratie, internationalen Gerichtsbarkeit und Korruptionsbekämpfung in der Ukraine beteiligt sind;
j)
im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris den Umweltschutz und einen nachhaltigen und gerechten grünen Wandel in allen Wirtschaftszweigen, einschließlich des Übergangs der Ukraine zur Klimaneutralität, zu fördern und zu stärken; das Bewusstsein für und die Bekämpfung von Umweltkriminalität zu verbessern; den digitalen Wandel als Wegbereiter einer nachhaltigen Entwicklung und inklusiven Wachstums zu fördern; die ökologische Sanierung der durch Militäreinsätze verursachten Umweltschäden zu unterstützen und einen Beitrag zur Dekontaminierung, zur Minenräumung und zur Beseitigung sonstiger explosiver Kampfmittelrückstände sowie der durch militärische Aktivitäten verursachten Umweltverschmutzung zu leisten;
k)
politische und administrative Dezentralisierung und die lokale Entwicklung zu unterstützen, insbesondere durch die Förderung einer sinnvollen Konsultation und gleicher Bedingungen für alle Regierungsebenen beim Zugang zu den Mitteln durch offene, faire, neutrale und transparente Verfahren;
l)
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den an die Ukraine angrenzenden Mitgliedstaaten in Bereichen wie Handel, Umweltschutz und die Bekämpfung der internationalen Kriminalität zu unterstützen, sofern die Ukraine alleinige Begünstigte der Finanzmittel bleibt.

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