Artikel 1 VO (EU) 2024/795

Gegenstand

(1) Mit der vorliegenden Verordnung wird eine Plattform für strategische Technologien für Europa (im Folgenden „STEP” ) eingerichtet, um kritische und neu entstehende strategische Technologien und ihre jeweiligen Wertschöpfungsketten in einschlägigen Branchen zu unterstützen.

(2) In dieser Verordnung werden die mit der STEP verfolgten Ziele, die Höhe der über die STEP verfügbaren finanziellen Unterstützung sowie die Vorschriften für die Umsetzung des Souveränitätssiegels und des Souveränitätsportals und für die Berichterstattung über die Ziele der STEP festgelegt.

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