Artikel 14 VO (EU) 2024/994
Erleichterung des Zugangs zu Modellregistrierungen in EPREL
(1) Zur Erleichterung der Anzeige von Labels oder der Energieeffizienzklasse und -skala, auch beim Online-Fernabsatz, in visuell wahrnehmbarer Werbung, in technischem Werbematerial und im Internet, teilen die Lieferanten den Händlern die EPREL-Modelleintragungsnummer mit.
(2) Damit die Registrierung eines Modells in EPREL eingesehen werden kann, stellt der Händler sicher, dass der QR-Code lesbar ist, wenn er ein Produktmodell oder einen Reifen zum Verkauf anbietet.
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