Artikel 9 VO (EU) 2024/994

Übertragung registrierter Modelle zwischen Lieferanten

Registrierte Produktmodelle können ab dem für die Übertragung angegebenen Zeitpunkt auf einen überprüften Lieferanten übertragen werden, der die Verpflichtungen des übertragenden Lieferanten in Bezug auf diese Produktmodelle übernimmt.

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