Artikel 7 VO (EU) 2025/1328

Informationen aus Renovierungspässen

Für jedes Kalenderjahr gemäß Artikel 4 Absatz 1 übermitteln die Mitgliedstaaten der Beobachtungsstelle für den EU-Gebäudebestand die folgenden Informationen im Zusammenhang mit Renovierungspässen:

a)
Anzahl der ausgestellten Renovierungspässe;
b)
durchschnittliche derzeitige Gesamtenergieeffizienz der Gebäude, in Primärenergie [kWh/(m2.a)];
c)
geschätzte Gesamtenergieeffizienzklasse der Gebäude nach Abschluss aller Renovierungsschritte [kWh/(m2.a)];
d)
geschätzte Gesamtenergieeinsparungen beim Primärenergieverbrauch oder Endenergieverbrauch(1) nach Abschluss aller Renovierungsschritte [MWh/a];
e)
durchschnittliche geschätzte Energieeinsparungen beim Primärenergieverbrauch oder Endenergieverbrauch(2) nach Abschluss aller Renovierungsschritte als prozentuale Verbesserung im Vergleich zum Energieverbrauch vor der Renovierung [%];
f)
geschätzte Gesamteinsparungen von betriebsbedingten Treibhausgasemissionen nach Abschluss aller Renovierungsschritte [tCO2-Äq/a];
g)
geschätzte durchschnittliche Einsparungen von betriebsbedingten Treibhausgasemissionen nach Abschluss aller Renovierungsschritte [kgCO2-Äq/a];
h)
geschätzte durchschnittliche Kosteneinsparungen bei den Energierechnungen nach Abschluss aller Renovierungsschritte [EUR/Gebäude oder Gebäudeteil/a];
i)
geschätzte durchschnittliche Investition zur Durchführung aller Renovierungsschritte [tsd. EUR/m2].

Fußnote(n):

(1)

Falls die Einsparungen nur für den Endenergieverbrauch geschätzt werden.

(2)

Falls die Einsparungen nur für den Endenergieverbrauch geschätzt werden.

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