Artikel 10 VO (EU) 2025/1707
Zugriff auf OBM-Daten über die OBD-Schnittstelle
(1) Der Hersteller stellt sicher, dass alle vom Fahrzeug gespeicherten OBM-Daten und aktuellen OBM-Signale zur Unterstützung der Emissionsprüfung des Fahrzeugs über die Standard-OBD-Schnittstelle mit einem universellen Lesegerät zugänglich sind.
(2) Der Hersteller stellt sicher, dass das OBM-System mit den Normen in Anhang C5 Anlage 1 Absatz 6.5.3 der UN-Regelung Nr. 154(1) in Einklang steht.
Fußnote(n):
- (1)
UN-Regelung Nr. 154 — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen in Bezug auf die Kriterien Emissionen, Kohlendioxidemissionen und Kraftstoffverbrauch und/oder die Messung des Stromverbrauchs und der elektrischen Reichweite (WLTP), Änderungsserie 02 (ABl. L 290 vom 10.11.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2124/oj). Im Falle einer UN-Regelung entspricht die genannte Änderungsserie der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung. Alternativ wird die Einhaltung einer Änderungsserie akzeptiert, die nach der jeweiligen angegebenen Serie beschlossen wurde.
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