Artikel 13 VO (EU) 2025/1707

Prüfung der Übereinstimmung von OBM-Systemen im Betrieb

Maßnahmen zur Gewährleistung der Übereinstimmung von OBM-Systemen im Betrieb sind im Einklang mit den Vorkehrungen für die Übereinstimmung der Produktion nach Artikel 31 der Verordnung (EU) 2018/858, Anhang IV der Verordnung (EU) 2018/858 und Anhang IV Teil A der vorliegenden Verordnung zu treffen.

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