Artikel 2 VO (EU) 2025/1707

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

1.
„OBM-Daten” Daten, die vom „On-Board-Überwachungssystem” oder „OBM-System” erzeugt werden, einschließlich Daten zur Dauerhaltbarkeit von Batterien;
2.
„OBM-Fahrt” jeden Zeitraum des Fahrzeugbetriebs, der mit der Aktivierung des Antriebssystems beginnt und mit der Deaktivierung des Antriebssystems endet. Für die Zwecke der Bestimmung des Endes einer OBM-Fahrt gelten Abfolgen von Motorabschaltungen, auf die ein vom Fahrzeugsteuerungssystem gesteuerter Motorneustart folgt (infolge des Eingreifens von Start-Stopp-Systemen, der Hybridfahrzeugsteuerung oder der automatischen Wiedereinrückung der Kupplung) nicht als Deaktivierung des Antriebssystems;
3.
„OBM-Fahrtdaten” OBM-Daten, die sich auf eine bestimmte OBM-Fahrt beziehen;
4.
„OBM-Hashfunktion” einen im Fahrzeug implementierten mathematischen Standardalgorithmus, der einen OBM-Datensatz in eine Zeichenkette mit fester, vorher festgelegter Länge umwandelt und dessen Eigenschaften dazu verwendet werden können, drahtlos übertragene OBM-Daten nach dem Zufallsprinzip auszuwählen oder die Integrität der Übertragung von OBM-Daten unter Wahrung ihrer Anonymität zu überprüfen;
5.
„OBM-Hashwert” die Ausgabe der OBM-Hashfunktion für eine bestimmte Eingabe;
6.
„OBM-Datenschema” eine feste Struktur für Daten, die in die OBM-Hashfunktion eingegeben werden;
7.
„universelles Lesegerät” ein externes Prüfgerät, das mit den elektronischen Steuerungssystemen des Fahrzeugs kommunizieren kann;
8.
„Servicegerät” ein spezielles externes Prüfgerät, das zur Durchführung von vom Hersteller festgelegten Servicearbeiten über die Kommunikation mit den elektronischen Steuerungssystemen des Fahrzeugs verwendet wird;
9.
„QR-Code” einen maschinenlesbaren Matrixcode, der mit Informationen verknüpft ist;
10.
„zusätzliche Emissionsstrategie” oder „AES” (Auxiliary Emission Strategy) eine Emissionsstrategie, die in Abhängigkeit von spezifischen Umwelt- oder Betriebsbedingungen für einen bestimmten Zweck aktiv wird und eine Standard-Emissionsstrategie (BES) ersetzt oder ändert und nur so lange wirksam bleibt, wie diese Bedingungen anhalten;
11.
„Standard-Emissionsstrategie” oder „BES” (Base Emission Strategy) eine Emissionsstrategie, die über den gesamten Drehzahl- und Lastbereich des Motors aktiv ist, solange keine zusätzliche Emissionsstrategie aktiviert ist.

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