Artikel 6 VO (EU) 2025/1707

Berechnung der NO<sub>x</sub>-Emissionen für jede OBM-Fahrt

(1) Der Hersteller stellt sicher, dass das OBM-System unmittelbar nach Ende jeder OBM-Fahrt ununterbrochen eine Berechnung aller NOx-Abgasemissionen in mg/km für die gesamte Dauer der OBM-Fahrt durchführt. Diese Berechnung erfolgt durch Division der geschätzten NOx-Gesamtemissionsmasse während dieser OBM-Fahrt durch die während dieser OBM-Fahrt zurückgelegte Gesamtstrecke.

(2) Die Berechnung gemäß Absatz 1 muss einen angemessenen Anhaltspunkt für die tatsächlichen NOx-Abgasemissionen auf der Grundlage eines der folgenden Elemente liefern:

a)
Messungen durch bordeigene Sensoren,
b)
modellierte Daten,
c)
eine Kombination aus Messungen durch bordeigene Sensoren und modellierten Daten.

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