Artikel 6 VO (EU) 2025/1707
Berechnung der NO<sub>x</sub>-Emissionen für jede OBM-Fahrt
(1) Der Hersteller stellt sicher, dass das OBM-System unmittelbar nach Ende jeder OBM-Fahrt ununterbrochen eine Berechnung aller NOx-Abgasemissionen in mg/km für die gesamte Dauer der OBM-Fahrt durchführt. Diese Berechnung erfolgt durch Division der geschätzten NOx-Gesamtemissionsmasse während dieser OBM-Fahrt durch die während dieser OBM-Fahrt zurückgelegte Gesamtstrecke.
(2) Die Berechnung gemäß Absatz 1 muss einen angemessenen Anhaltspunkt für die tatsächlichen NOx-Abgasemissionen auf der Grundlage eines der folgenden Elemente liefern:
- a)
- Messungen durch bordeigene Sensoren,
- b)
- modellierte Daten,
- c)
- eine Kombination aus Messungen durch bordeigene Sensoren und modellierten Daten.
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