ANHANG XI VO (EU) 2025/2055

MERKBLATT MIT INFORMATIONEN ZUR DATENVERARBEITUNG IN EURODAC

Vorlage zu „Was Sie über Eurodac wissen müssen” für Antragsteller

Thema Vereinfachte Textfassung
Deckblatt Titel: Was Sie über Eurodac wissen müssen
Ziele

Warum erhalte ich diese Broschüre?

Sie erhalten diese Broschüre, weil Ihre biometrischen Daten von den Behörden erfasst werden müssen. Biometrische Daten sind Fingerabdrücke und Ihr Lichtbild. Diese Daten werden zusammen mit Angaben zu Ihrer Identität und weiteren sachdienlichen Informationen an die Eurodac-Datenbank übermittelt.

Ihre Rechte in diesem Verfahren und was von Ihnen erwartet wird, wird in dieser Broschüre erläutert.

Was ist Eurodac?

Eurodac ist eine europäische Datenbank, in der Informationen über bestimmte Kategorien von Personen, die in EU+-Länder einreisen, gespeichert und verglichen werden. Die entsprechenden Kategorien sind in dieser Broschüre erläutert.

Die Eurodac-Datenbank wird von 31 EU+-Ländern genutzt, die Ihre Daten verarbeiten und Ihre Informationen abrufen können. Die EU+-Länder sind am Ende dieser Broschüre aufgeführt.

Wenn Sie ohne Erlaubnis in ein anderes EU+-Land reisen und Ihre Daten erneut erfasst werden, werden alle Ihre in Eurodac gespeicherten Daten von den Behörden dieses Landes eingesehen. In einigen Fällen werden Ihre Daten durch neue Informationen aktualisiert.

Was ist das Ziel von Eurodac?

Eurodac verfolgt fünf Hauptziele:

(1)
Unterstützung der EU+-Länder bei der Entscheidung darüber, welches Land für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist
(2)
Unterstützung bei der Überwachung der regulären und irregulären Migration in die EU+-Länder
(3)
Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden und Verhütung von Kriminalität und Terrorismus
(4)
Sicherstellung, dass in Europa ankommende Kinder aufgefunden und geschützt werden können
(5)
Sicherstellung der korrekten Funktionsweise anderer europäischer Datenbanken, die Informationen über Aspekte wie Visa enthalten
Kategorien betroffener Personen

Welche Daten sind in Eurodac gespeichert?

Eurodac enthält Daten von Personen, die keine Staatsangehörigen eines EU+-Landes sind und

    internationalen Schutz beantragt haben

    ohne Erlaubnis die Grenze eines EU+-Landes überschritten haben

    in ein EU+-Land ausgeschifft wurden, nachdem sie auf See gerettet wurden

    sich illegal in einem EU+-Land aufhalten

    im Rahmen eines Neuansiedlungs- oder humanitären Aufnahmeprogramms der EU oder eines nationalen Neuansiedlungsprogramms in ein EU+-Land eingereist sind

    denen vorübergehender Schutz gewährt wurde

Kategorien von Behörden, die auf Eurodac-Daten zugreifen können

Wer kann meine Daten einsehen?

Die nationalen Asylbehörden in dem betreffenden EU+-Land erfassen Ihre biometrischen Daten, übermitteln sie zusammen mit anderen sachdienlichen Informationen an Eurodac und erhalten das Ergebnis des Abgleichs.

Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung und die nationale Polizei können zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von schweren Straftaten und Terrorismus Zugang zu Eurodac beantragen. Sie können in Eurodac nach Ihren Daten suchen.

WICHTIG ! Die Behörden Ihres Heimatlandes haben keinen Zugang zu diesen Informationen.

Verpflichtungen/Folgen bei Verstößen

Was geschieht, wenn ich mich weigere, meine Fingerabdrücke abzugeben?

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihre biometrischen Daten bereitzustellen.

Es gibt wichtige Gründe, warum Ihre Fingerabdrücke benötigt werden. Wenn Sie Asyl beantragt haben, ist dies ein notwendiger Verfahrensschritt.

Fingerabdruckdaten können auch dazu beitragen, Familienangehörige zu finden, die sich in den EU+-Ländern aufhalten.

Wenn Ihre Fingerkuppen beschädigt sind, werden später erneut Fingerabdrücke abgenommen.

Wenn Sie Ihre Fingerabdrücke absichtlich beschädigen, hat dies negative Folgen für Sie.

Wenn Sie beispielsweise einen Asylantrag gestellt haben, kann das Verfahren eingestellt werden.

Wird das Verfahren in Ihrem Fall eingestellt, so gelten Sie nicht mehr als Antragsteller (Asylbewerber). Sie verlieren dann ab sofort alle mit diesem Status verbundenen Rechte.

Die Behörden der EU+-Länder können als letztes Mittel Zwang ausüben, um Ihre biometrischen Daten zu erhalten. Als letztes Mittel können sie Sie auch in Haft nehmen, um Ihre Identität festzustellen oder zu überprüfen.

Weitere Informationen über die negativen Folgen bei einer Weigerung, Ihre Fingerabdrücke abzugeben, finden Sie im Abschnitt „Weitere nützliche Informationen” am Ende dieser Broschüre.

Rechte der betroffenen Person

Welche Rechte habe ich in Bezug auf meine Eurodac-Daten?

Jedes EU+-Land verfügt über eine Behörde, die die Datennutzung kontrolliert. Sie haben das Recht, sich an den Datenverantwortlichen und den Datenschutzbeauftragten zu wenden und Zugang zu Ihren in Eurodac gespeicherten Daten zu beantragen.

Sie können eine Berichtigung Ihrer Daten beantragen, wenn Sie der Ansicht sind, dass diese

    ungenau sind und berichtigt werden müssen;

    unvollständig sind und aktualisiert werden müssen;

    Sie können eine Löschung Ihrer Daten beantragen, wenn Sie der Ansicht sind, dass diese unrechtmäßig in Eurodac eingegeben wurden.

Die Kontaktdaten des Datenverantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten finden Sie im Abschnitt „Weitere nützliche Informationen” am Ende dieser Broschüre.

Wenn Sie eine förmliche Beschwerde über die Verarbeitung Ihrer Daten einreichen möchten, können Sie sich an die nationale Aufsichtsbehörde wenden.

Die Kontaktdaten der nationalen Aufsichtsbehörde finden Sie am Ende dieser Broschüre im Abschnitt „Weitere nützliche Informationen” .

EU+-Länder

Die EU+-Länder sind:

    die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

    vier weitere Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

Weitere nützliche Informationen – je nach Mitgliedstaat mit nationalen spezifischen Informationen anpassbar

Thema Text
Mitgliedstaat-spezifische Informationen über Verwaltungsmaß-nahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Verpflichtung zur Bereitstellung biometrischer Daten

Wenn Sie sich weigern, den Behörden dieses Landes Ihre Fingerabdruckdaten zur Verfügung zu stellen, hat dies besondere Konsequenzen für Sie.

Mitgliedstaat-spezifische Informationen zu den Kontaktdaten der Dienststelle des Datenverantwortlichen und des Datenschutz-beauftragten

Nachstehend finden Sie Informationen darüber, wie Sie sich an die Dienststelle des Datenverantwortlichen und ihren Datenschutzbeauftragten in diesem Land wenden können.

Der Datenverantwortliche kann Sie darüber informieren, welche Ihrer personenbezogenen Daten in Eurodac gespeichert wurden. Wenn Ihre personenbezogenen Daten nicht korrekt gespeichert wurden, können Sie eine Berichtigung dieser Daten verlangen.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, können Sie deren Löschung beantragen. Die entsprechenden Kontaktangaben finden Sie nachstehend.

Mitgliedstaat-spezifische Informationen zu den Rechten der betroffenen Person

In diesem Land haben Sie in Bezug auf die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten die folgenden spezifischen Rechte:

Mitgliedstaat-spezifische Informationen zu den Kontaktdaten der nationalen Aufsichtsbehörden

Sie können sich anhand der nachstehenden Informationen an die nationale Aufsichtsbehörde in diesem Land wenden.

Sie können bei der nationalen Aufsichtsbehörde eine förmliche Beschwerde einreichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.

Vorlage zu „Warum werden meine personenbezogenen Daten an Eurodac übermittelt?” für relevante Kategorien von Drittstaatsangehörigen

1.1.
Personen, die internationalen Schutz beantragen

Thema Text
Deckblatt Warum werden meine personenbezogenen Daten an die Eurodac-Datenbank übermittelt?
Ziele

Warum erhalte ich diese Broschüre?

Sie haben in diesem Land internationalen Schutz – auch als Asyl bezeichnet – beantragt.

Diese Broschüre enthält zusätzliche Informationen darüber, welche Daten wie lange von den Behörden gespeichert werden.

Warum muss ich meine Fingerabdrücke und mein Lichtbild erfassen lassen?

Die Behörden dieses Landes erfassen Ihre Fingerabdrücke und ein Lichtbild von Ihnen. Diese Daten werden zusammen mit Angaben zu Ihrer Identität und anderen sachdienlichen Informationen an die Eurodac-Datenbank übermittelt.

Darin sind sehr viele Fingerabdrücke und Lichtbilder gespeichert, mit denen bestimmte Kategorien von Personen, die keine Staatsangehörigen eines EU+-Landes sind, abgeglichen werden.

Diese Datenbank wird von 31 EU+-Ländern genutzt, die Ihre Daten verarbeiten können, um Ihre Informationen abzurufen. Die EU+-Länder sind am Ende dieser Broschüre aufgeführt.

Was ist die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement?

Die EU+-Länder haben sich auf ein gemeinsames Gesetz, die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement, geeinigt, das bei der Entscheidung hilft, welches Land einen Antrag auf internationalen Schutz prüfen muss. Dieses Gesetz ermöglicht es den EU+-Ländern auch, einander zu helfen, wenn ein Land zu viele Anträge auf einmal erhält.

Ihnen wird garantiert, dass eines der EU+-Länder Ihren Antrag auf internationalen Schutz prüft, aber Sie können nicht wählen, welches EU+-Land zuständig sein soll. Das Land, das Ihren Antrag prüft, wird nach den Vorschriften der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement bestimmt.

Wenn Sie ohne Erlaubnis in ein anderes EU+-Land reisen und Ihre Fingerabdrücke erneut abgenommen werden, werden alle Ihre in Eurodac gespeicherten Daten von den Behörden dieses Landes eingesehen.

Kategorien der zu speichernden Informa-tionen

Welche Informationen werden in Eurodac gespeichert?

Folgende Informationen werden immer gespeichert:

    Ihre Fingerabdrücke

    ein Lichtbild Ihres Gesichts

    alle Namen, die Sie jetzt verwenden oder in der Vergangenheit verwendet haben

    Ihr Geburtsdatum

    Ihr Geburtsort

    Ihre Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeiten

    Ihr Geschlecht

    Kopien der von Ihnen verwendeten Ausweise- oder Reisedokumente, soweit verfügbar, einschließlich Angaben zu deren Echtheit

    die Nutzerkennung des Beamten, der Ihre Fingerabdrücke abgenommen und Ihr Lichtbild erstellt hat, und das jeweilige Datum, an dem Ihre Daten erfasst und übermittelt wurden

    das Land, in dem Sie internationalen Schutz beantragt haben

    das Datum des Antrags auf internationalen Schutz

Die folgenden Informationen werden, falls erforderlich, ebenfalls in Eurodac gespeichert:

    das für die Prüfung Ihres Antrags zuständige Land

    wenn Sie übernommen werden, das EU+-Übernahmeland

    ob Ihr Antrag abgelehnt wurde und Sie nicht berechtigt sind, in den EU+-Ländern zu verbleiben

    ob Ihr Antrag im Rahmen des Grenzverfahrens geprüft und abgelehnt wurde oder Ihr Antrag als zurückgezogen betrachtet wurde

    Informationen über Visa, die Ihnen von einem EU+-Land ausgestellt wurden

    Informationen zu den Zeitpunkten, zu denen Sie die Region der EU+-Länder verlassen haben

    Informationen darüber, ob Sie ein Angebot zur freiwilligen Rückkehr in Ihr Heimatland angenommen haben

Sie haben das Recht, auf in Eurodac gespeicherte unrichtige Informationen zuzugreifen und diese ändern zu lassen und die Löschung Ihrer Informationen zu beantragen, wenn diese unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dazu können Sie sich an den Datenverantwortlichen wenden. Die Kontaktdaten des Datenverantwortlichen sind in der Broschüre „Was Sie über Eurodac wissen müssen” zu finden.

Daten-speicherfrist

Wie lange werden meine personenbezogenen Daten in Eurodac gespeichert?

Ihre Daten werden zehn Jahre lang gespeichert und anschließend automatisch gelöscht.

Wenn Sie vor Ablauf dieser Frist die Staatsangehörigkeit eines EU+-Landes erwerben, werden Ihre Daten gelöscht. Wenn Ihre Daten gelöscht werden, wirkt sich dies nicht auf Ihren Status in dem Land aus, in dem Sie die Staatsangehörigkeit erhalten haben.

Speicherung von Daten in Bezug auf die innere Sicherheit

Sind weitere Informationen in Eurodac gespeichert?

Das Ergebnis der an Ihnen durchgeführten Sicherheitskontrolle wird gespeichert, wenn die Behörden festgestellt haben, dass Sie

im Besitz einer Waffe sind

gewalttätig sind

an terroristischen Straftaten beteiligt waren

eine schwere Straftat begangen haben, für die Sie in einem anderen EU+-Land festgenommen werden könnten

In diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass Sie eine Bedrohung für die innere Sicherheit darstellen könnten. Dies wird zusammen mit dem oder den oben genannten Gründen in Eurodac gespeichert.

Wenn die EU+-Länder Sie nicht mehr als Bedrohung für die innere Sicherheit betrachten, werden diese Informationen gelöscht.

Sie haben das Recht, auf in Eurodac gespeicherte unrichtige Informationen zuzugreifen und diese ändern zu lassen und die Löschung Ihrer Informationen zu beantragen, wenn diese unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dazu können Sie sich an den Datenverantwortlichen wenden. Die Kontaktdaten des Datenverantwortlichen sind in der Broschüre „Was Sie über Eurodac wissen müssen” zu finden.

EU+-Länder

Die EU+-Länder sind:

    die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

    vier weitere Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

1.2.
Drittstaatsangehörige, die bei einer irregulären Überschreitung einer Außengrenze aufgegriffen werden

Thema Text
Deckblatt Warum werden meine Fingerabdrücke und mein Lichtbild benötigt?
Einführung/Ziele der einschlägigen Rechts-vorschriften

Warum erhalte ich diese Broschüre?

Sie wurden beim unerlaubten Überschreiten der Außengrenze eines EU+-Landes aufgegriffen.

Diese Broschüre enthält zusätzliche Informationen darüber, welche Daten wie lange von den Behörden gespeichert werden.

Warum muss ich meine Fingerabdrücke und mein Lichtbild erfassen lassen?

Die Behörden dieses Landes erfassen Ihre Fingerabdrücke und ein Lichtbild von Ihnen. Diese Daten werden zusammen mit Angaben zu Ihrer Identität und weiteren sachdienlichen Informationen an die Eurodac-Datenbank übermittelt.

Darin sind sehr viele Fingerabdrücke und Lichtbilder gespeichert, mit denen bestimmte Kategorien von Personen, die keine Staatsangehörigen eines EU+-Landes sind, abgeglichen werden.

Diese Datenbank wird von 31 EU+-Ländern genutzt, die Ihre Daten verarbeiten können, um Ihre Informationen abzurufen. Die EU+-Länder sind am Ende dieser Broschüre aufgeführt.

Kategorien der zu speichernden Informationen

Welche Informationen werden in Eurodac gespeichert?

Folgende Informationen werden immer gespeichert:

    Ihre Fingerabdrücke

    ein Lichtbild Ihres Gesichts

    alle Namen, die Sie jetzt verwenden oder in der Vergangenheit verwendet haben

    Ihr Geburtsdatum

    Ihr Geburtsort

    Ihre Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeiten

    Ihr Geschlecht

    Kopien der von Ihnen verwendeten Ausweise- oder Reisedokumente, soweit verfügbar, einschließlich Angaben zu deren Echtheit

    die Nutzerkennung des Beamten, der Ihre Fingerabdrücke abgenommen und Ihr Lichtbild erstellt hat, und die Daten, an denen Ihre Daten erfasst und übermittelt wurden

    Ort und Datum, an dem Sie beim unerlaubten Überschreiten der Grenze aufgegriffen wurden

Die folgenden Informationen können, falls erforderlich, ebenfalls in Eurodac gespeichert werden:

    Informationen darüber, ob Sie ein Angebot zur freiwilligen Rückkehr in Ihr Heimatland angenommen haben

    Informationen zu den Zeitpunkten, zu denen Sie in Ihr Heimatland zurückgekehrt sind, entweder auf Ihre eigene Entscheidung hin oder weil Sie von den Behörden abgeschoben wurden

    wenn Sie für eine Übernahme ausgewählt wurden, das EU+-Übernahmeland

Sie haben das Recht, auf in Eurodac gespeicherte unrichtige Informationen zuzugreifen und diese ändern zu lassen und die Löschung Ihrer Informationen zu beantragen, wenn diese unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dazu können Sie sich an den Datenverantwortlichen wenden. Die Kontaktdaten des Datenverantwortlichen sind in der Broschüre „Was Sie über Eurodac wissen müssen” zu finden.

Datenspeicher-frist

Wie lange werden meine personenbezogenen Daten in Eurodac gespeichert?

Ihre Daten werden fünf Jahre lang gespeichert und anschließend automatisch gelöscht.

Wenn Sie vor Ablauf dieser Frist die Staatsangehörigkeit eines EU+-Landes erwerben, werden Ihre Daten gelöscht. Wenn Ihre Daten gelöscht werden, wirkt sich dies nicht auf Ihren Status in dem Land aus, in dem Sie die Staatsangehörigkeit erhalten haben.

Daten in Bezug auf die innere Sicherheit

Sind weitere Informationen in Eurodac gespeichert?

Das Ergebnis der an Ihnen durchgeführten Sicherheitskontrolle wird gespeichert, wenn die Behörden festgestellt haben, dass Sie

im Besitz einer Waffe sind

gewalttätig sind

an terroristischen Straftaten beteiligt waren

eine schwere Straftat begangen haben, für die Sie in einem anderen EU+-Land festgenommen werden könnten

In diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass Sie eine Bedrohung für die innere Sicherheit darstellen könnten. Dies wird zusammen mit dem oder den oben genannten Gründen in Eurodac gespeichert.

Wenn die EU+-Länder Sie nicht mehr als Bedrohung für die innere Sicherheit betrachten, werden diese Informationen gelöscht.

Sie haben das Recht, auf in Eurodac gespeicherte unrichtige Informationen zuzugreifen und diese ändern zu lassen und die Löschung Ihrer Informationen zu beantragen, wenn diese unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dazu können Sie sich an den Datenverantwortlichen wenden. Die Kontaktdaten des Datenverantwortlichen sind in der Broschüre „Was Sie über Eurodac wissen müssen” zu finden.

EU+-Länder

Die EU+-Länder sind:

    die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

    vier weitere Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

1.3.
Besondere Informationen für Drittstaatsangehörige, die nach einem Such- und Rettungseinsatz ausgeschifft werden

Thema Vereinfachte Textfassung
Deckblatt Warum werden meine Fingerabdrücke und mein Lichtbild benötigt?
Einführung/Ziel der einschlägigen Rechts-vorschriften

Warum erhalte ich diese Broschüre?

Sie wurden in einem EU+-Land ausgeschifft, nachdem Sie auf See gerettet wurden.

Diese Broschüre enthält zusätzliche Informationen darüber, welche Daten wie lange von den Behörden gespeichert werden.

Warum muss ich meine Fingerabdrücke und mein Lichtbild erfassen lassen?

Die Behörden dieses Landes erfassen Ihre Fingerabdrücke und ein Lichtbild von Ihnen. Diese Daten werden zusammen mit Angaben zu Ihrer Identität und weiteren sachdienlichen Informationen an die Eurodac-Datenbank übermittelt.

Darin sind sehr viele Fingerabdrücke und Lichtbilder gespeichert, mit denen bestimmte Kategorien von Personen, die keine Staatsangehörigen eines EU+-Landes sind, abgeglichen werden.

Diese Datenbank wird von 31 EU+-Ländern genutzt, die Ihre Daten verarbeiten können, um Ihre Informationen abzurufen. Die EU+-Länder sind am Ende dieser Broschüre aufgeführt.

Kategorien der zu speichernden Informationen

Welche Informationen werden in Eurodac gespeichert?

Folgende Informationen werden immer gespeichert:

    Ihre Fingerabdrücke

    ein Lichtbild Ihres Gesichts

    alle Namen, die Sie jetzt verwenden oder in der Vergangenheit verwendet haben

    Ihr Geburtsdatum

    Ihr Geburtsort

    Ihre Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeiten

    Ihr Geschlecht

    Kopien der von Ihnen verwendeten Ausweise- oder Reisedokumente, soweit verfügbar, einschließlich Angaben zu deren Echtheit

    die Nutzerkennung des Beamten, der Ihre Fingerabdrücke abgenommen und Ihr Lichtbild erstellt hat, und das jeweilige Datum, an dem Ihre Daten erfasst und übermittelt wurden

    das EU+-Land, in das Sie nach Ihrer Rettung eingereist sind

Die folgenden Informationen können, falls erforderlich, ebenfalls in Eurodac gespeichert werden:

    Informationen darüber, ob Sie ein Angebot zur freiwilligen Rückkehr in Ihr Heimatland angenommen haben

    Informationen zu den Zeitpunkten, zu denen Sie in Ihr Heimatland zurückgekehrt sind, entweder auf Ihre eigene Entscheidung hin oder weil Sie von den Behörden abgeschoben wurden

    wenn Sie für eine Übernahme ausgewählt wurden, das EU+-Übernahmeland

Sie haben das Recht, auf in Eurodac gespeicherte unrichtige Informationen zuzugreifen und diese ändern zu lassen und die Löschung Ihrer Informationen zu beantragen, wenn diese unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dazu können Sie sich an den Datenverantwortlichen wenden. Die Kontaktdaten des Datenverantwortlichen sind in der Broschüre „Was Sie über Eurodac wissen müssen” zu finden.

Datenspeicher-frist

Wie lange werden meine personenbezogenen Daten in Eurodac gespeichert?

Ihre Daten werden fünf Jahre lang gespeichert und anschließend automatisch gelöscht.

Wenn Sie vor Ablauf dieser Frist die Staatsangehörigkeit eines EU+-Landes erwerben, werden Ihre Daten gelöscht. Wenn Ihre Daten gelöscht werden, wirkt sich dies nicht auf Ihren Status in dem Land aus, in dem Sie die Staatsangehörigkeit erhalten haben.

Daten in Bezug auf die innere Sicherheit

Sind weitere Informationen in Eurodac gespeichert?

Das Ergebnis der an Ihnen durchgeführten Sicherheitskontrolle wird gespeichert, wenn die Behörden festgestellt haben, dass Sie

im Besitz einer Waffe sind

gewalttätig sind

an terroristischen Straftaten beteiligt waren

eine schwere Straftat begangen haben, für die Sie in einem anderen EU+-Land festgenommen werden könnten

In diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass Sie eine Bedrohung für die innere Sicherheit darstellen könnten. Dies wird zusammen mit dem oder den oben genannten Gründen in Eurodac gespeichert.

Wenn die EU+-Länder Sie nicht mehr als Bedrohung für die innere Sicherheit betrachten, werden diese Informationen gelöscht.

Sie haben das Recht, auf in Eurodac gespeicherte unrichtige Informationen zuzugreifen und diese ändern zu lassen und die Löschung Ihrer Informationen zu beantragen, wenn diese unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dazu können Sie sich an den Datenverantwortlichen wenden. Die Kontaktdaten des Datenverantwortlichen sind in der Broschüre „Was Sie über Eurodac wissen müssen” zu finden.

EU+-Länder

Die EU+-Länder sind:

    die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

    vier weitere Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

1.4.
Besondere Informationen für Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten

Thema Vereinfachte Textfassung
Deckblatt Warum werden meine Fingerabdrücke und mein Lichtbild benötigt?
Ziele

Warum erhalte ich diese Broschüre?

Es wurde festgestellt, dass Sie sich ohne Erlaubnis in diesem Land aufhalten.

Diese Broschüre enthält zusätzliche Informationen darüber, welche Daten wie lange von den Behörden gespeichert werden.

Warum muss ich meine Fingerabdrücke und mein Lichtbild erfassen lassen?

Die Behörden dieses Landes erfassen Ihre Fingerabdrücke und ein Lichtbild von Ihnen. Diese Daten werden zusammen mit Angaben zu Ihrer Identität und weiteren sachdienlichen Informationen an die Eurodac-Datenbank übermittelt.

Darin sind sehr viele Fingerabdrücke und Lichtbilder gespeichert, mit denen bestimmte Kategorien von Personen, die keine Staatsangehörigen eines EU+-Landes sind, abgeglichen werden.

Diese Datenbank wird von 31 EU+-Ländern genutzt, die Ihre Daten verarbeiten können, um Ihre Informationen abzurufen. Die EU+-Länder sind am Ende dieser Broschüre aufgeführt.

Kategorien der zu speichernden Informationen

Welche Informationen werden in Eurodac gespeichert?

Folgende Informationen werden immer gespeichert:

    Ihre Fingerabdrücke

    ein Lichtbild Ihres Gesichts

    alle Namen, die Sie jetzt verwenden oder in der Vergangenheit verwendet haben

    alle Geburtsdaten, die Sie jetzt oder in der Vergangenheit verwendet haben

    Ihr Geburtsort

    Ihre Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeiten

    Ihr Geschlecht

    Kopien der von Ihnen verwendeten Ausweise- oder Reisedokumente, soweit verfügbar, einschließlich Angaben zu deren Echtheit

    die Nutzerkennung des Beamten, der Ihre Fingerabdrücke abgenommen und Ihr Lichtbild erstellt hat, und das jeweilige Datum, an dem Ihre Daten erfasst und übermittelt wurden

    das EU+-Land, in dem Sie sich ohne unerlaubt aufgehalten haben

Die folgenden Informationen können, falls erforderlich, ebenfalls in Eurodac gespeichert werden:

    Informationen darüber, ob Sie ein Angebot zur freiwilligen Rückkehr in Ihr Heimatland angenommen haben

    Informationen zu den Zeitpunkten, zu denen Sie in Ihr Heimatland zurückgekehrt sind, entweder auf Ihre eigene Entscheidung hin oder weil Sie von den Behörden abgeschoben wurden

    wenn Sie für eine Übernahme ausgewählt wurden, das EU+-Übernahmeland

Sie haben das Recht, auf in Eurodac gespeicherte Informationen zuzugreifen und diese ändern zu lassen. Dazu können Sie sich an den Datenverantwortlichen wenden. Die Kontaktdaten des Datenverantwortlichen sind in der Broschüre „Was Sie über Eurodac wissen müssen” zu finden.

Datenspeicher-frist

Wie lange werden meine personenbezogenen Daten in Eurodac gespeichert?

Ihre Daten werden fünf Jahre lang gespeichert und anschließend automatisch gelöscht.

Wenn Sie vor Ablauf dieser Frist die Staatsangehörigkeit eines EU+-Landes erwerben, werden Ihre Daten gelöscht. Wenn Ihre Daten gelöscht werden, wirkt sich dies nicht auf Ihren Status in dem Land aus, in dem Sie die Staatsangehörigkeit erhalten haben.

Daten in Bezug auf die innere Sicherheit

Sind weitere Informationen in Eurodac gespeichert?

Das Ergebnis der an Ihnen durchgeführten Sicherheitskontrolle wird gespeichert, wenn die Behörden festgestellt haben, dass Sie

im Besitz einer Waffe sind

gewalttätig sind

an terroristischen Straftaten beteiligt waren

eine schwere Straftat begangen haben, für die Sie in einem anderen EU+-Land festgenommen werden könnten

In diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass Sie eine Bedrohung für die innere Sicherheit darstellen könnten. Dies wird zusammen mit dem oder den oben genannten Gründen in Eurodac gespeichert.

Wenn die EU+-Länder Sie nicht mehr als Bedrohung für die innere Sicherheit betrachten, werden diese Informationen gelöscht.

Sie haben das Recht, auf in Eurodac gespeicherte unrichtige Informationen zuzugreifen und diese ändern zu lassen und die Löschung Ihrer Informationen zu beantragen, wenn diese unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dazu können Sie sich an den Datenverantwortlichen wenden. Die Kontaktdaten des Datenverantwortlichen sind in der Broschüre „Was Sie über Eurodac wissen müssen” zu finden.

EU+-Länder

Die EU+-Länder sind:

    die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

    vier weitere Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

Besondere Informationen für Personen, die zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens gemäß dem Unionsrahmen für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen registriert wurden

Thema Vereinfachte Textfassung
Deckblatt Warum werden meine Fingerabdrücke und mein Lichtbild benötigt?
Ziele

Warum erhalte ich diese Broschüre?

Sie werden für eine Neuansiedlung oder eine Aufnahme aus humanitären Gründen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) in Betracht gezogen.

Diese Broschüre enthält zusätzliche Informationen darüber, welche Daten wie lange von den Behörden gespeichert werden.

Was bedeutet Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen?

Sie werden für eine Neuansiedlung oder eine Aufnahme aus humanitären Gründen in einem EU-Mitgliedstaat in Betracht gezogen. Das bedeutet, dass Ihr Fall vom Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) oder einer anderen einschlägigen Institution bewertet wurde.

Einer der EU-Mitgliedstaaten wird nun entscheiden, ob er sich dazu bereit erklärt, Sie in diesem Land aufzunehmen und Ihnen internationalen Schutz oder einen humanitären Schutzstatus zuzuerkennen.

Warum muss ich meine Fingerabdrücke und mein Lichtbild erfassen lassen?

Die Behörden dieses Landes erfassen Ihre Fingerabdrücke und ein Lichtbild von Ihnen. Diese Daten werden zusammen mit Angaben zu Ihrer Identität und weiteren sachdienlichen Informationen an die Eurodac-Datenbank übermittelt.

Darin sind sehr viele Fingerabdrücke und Lichtbilder gespeichert, mit denen bestimmte Kategorien von Personen, die keine Staatsangehörigen eines EU+-Landes sind, abgeglichen werden.

Diese Datenbank wird von 31 EU+-Ländern genutzt, die Ihre Daten verarbeiten können, um Ihre Informationen abzurufen. Die EU+-Länder sind am Ende dieser Broschüre aufgeführt.

Folgendes wir geprüft:

    ob Sie bereits einen gültigen Schutzstatus in einem EU+-Land haben

    ob Sie bereits zur Neuansiedlung oder Aufnahme aus humanitären Gründen von einem EU-Mitgliedstaat angenommen wurden

    ob Ihr Antrag in den letzten drei Jahren aus Sicherheitsgründen von einem EU-Mitgliedstaat abgelehnt wurde

    ob Sie in den letzten drei Jahren Ihre Zustimmung zur Aufnahme in einen EU-Mitgliedstaat nicht erteilt oder widerrufen haben

Der EU-Mitgliedstaat, der Ihre Informationen registriert, wird zunächst nur prüfen, ob eine der oben genannten Angaben auf Sie zutrifft. In diesem Stadium werden Ihre Informationen nicht in Eurodac gespeichert.

Kategorien der zu speichernden Informationen

Welche Informationen werden nach der Entscheidung in Eurodac gespeichert?

Folgende Informationen werden immer gespeichert:

    Ihre Fingerabdrücke

    ein Lichtbild Ihres Gesichts

    alle Namen, die Sie jetzt verwenden oder in der Vergangenheit verwendet haben

    Ihr Geburtsdatum

    Ihr Geburtsort

    Ihre Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeiten

    Ihr Geschlecht

    Kopien der von Ihnen verwendeten Ausweise- oder Reisedokumente, soweit verfügbar, einschließlich Angaben zu deren Echtheit

    die Nutzerkennung des Beamten, der Ihre Fingerabdrücke abgenommen und Ihr Lichtbild erstellt hat, und das jeweilige Datum, an dem Ihre Daten erfasst und übermittelt wurden

    der EU-Mitgliedstaat, der Sie für die Aufnahme registriert hat, sowie der Ort und das Datum dieser Registrierung.

    Die folgenden Informationen können, falls erforderlich, ebenfalls in Eurodac gespeichert werden:

    ob sich der EU-Mitgliedstaat, der Ihre Informationen registriert hat, bereit erklärt, Sie aufzunehmen und Ihnen internationalen oder humanitären Schutz zuzuerkennen, sowie das Datum, an dem diese Entscheidung getroffen wurde

    ob Sie von dem registrierenden EU-Mitgliedstaat nicht aufgenommen wurden, das Datum, an dem diese Entscheidung getroffen wurde, und der Grund, aus dem Ihre Aufnahme verweigert wurde

    ob Sie auf Ihre eigene Entscheidung hin nicht mehr für eine Neuansiedlung in einem EU-Mitgliedstaat in Betracht gezogen werden möchten oder ob die Behörden der Ansicht sind, dass dies der Fall ist, nachdem Sie in dem Verfahren nicht mitgewirkt haben, z. B. nicht an einer Anhörung teilgenommen haben

Sie haben das Recht, auf in Eurodac gespeicherte unrichtige Informationen zuzugreifen und diese ändern zu lassen und die Löschung Ihrer Informationen zu beantragen, wenn diese unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dazu können Sie sich an den Datenverantwortlichen wenden. Die Kontaktdaten des Datenverantwortlichen sind in der Broschüre „Was Sie über Eurodac wissen müssen” zu finden.

Datenspeicher-frist

Wie lange werden meine personenbezogenen Daten in Eurodac gespeichert?

Dies hängt von der Entscheidung ab; möglich sind folgende Zeiträume:

    fünf Jahre, wenn das registrierende Land Ihnen die Aufnahme gestattet oder

    drei Jahre, wenn das registrierende Land sich aus Sicherheitsgründen weigert, Sie aufzunehmen, oder

    drei Jahre, wenn Sie entscheiden, dass Sie nicht mehr aufgenommen werden möchten, oder wenn die Behörden dies annehmen, weil Sie nicht kooperiert haben

Wenn Sie vor Ablauf dieser Frist die Staatsangehörigkeit erwerben, werden Ihre Daten gelöscht. Wenn Ihre Daten gelöscht werden, wirkt sich dies nicht auf Ihren Status in dem Land aus, in dem Sie die Staatsangehörigkeit erhalten haben.

EU+-Länder

Die EU+-Länder sind:

    die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

    vier weitere Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

Besondere Informationen für Personen, die im Rahmen eines nationalen Neuansiedlungs- oder humanitären Aufnahmeprogramms neu angesiedelt wurden

Thema Einschlägige Rechts-vorschrift Vereinfachte Textfassung
Deckblatt Nicht zutreffend Warum werden meine Fingerabdrücke und mein Lichtbild benötigt?
Ziele Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe b

Warum erhalte ich diese Broschüre?

Sie wurden im Rahmen eines nationalen Neuansiedlungsprogramms oder eines nationalen Programms für die Aufnahme aus humanitären Gründen in einem EU+-Land aufgenommen.

Diese Broschüre enthält zusätzliche Informationen darüber, welche Daten wie lange von den Behörden gespeichert werden.

Warum muss ich mein Lichtbild und meine Fingerabdrücke erfassen lassen?

Die Behörden dieses Landes erfassen Ihre Fingerabdrücke und ein Lichtbild von Ihnen. Diese Daten werden zusammen mit Angaben zu Ihrer Identität und weiteren sachdienlichen Informationen an die Eurodac-Datenbank übermittelt.

Darin sind sehr viele Fingerabdrücke und Lichtbilder gespeichert, mit denen bestimmte Kategorien von Personen, die keine Staatsangehörigen eines EU+-Landes sind, abgeglichen werden.

Diese Datenbank wird von 31 EU+-Ländern genutzt, die Ihre Daten verarbeiten können, um Ihre Informationen abzurufen. Die EU+-Länder sind am Ende dieser Broschüre aufgeführt.

Kategorien der zu speichernden Informationen

Artikel 42 Absatz 1 Buchstaben b und g

Artikel 21

Welche Informationen werden in Eurodac gespeichert?

Folgende Informationen werden immer gespeichert:

    Ihre Fingerabdrücke

    ein Lichtbild Ihres Gesichts

    alle Namen, die Sie jetzt verwenden oder in der Vergangenheit verwendet haben

    Ihr Geburtsdatum

    Ihr Geburtsort

    Ihre Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeiten

    Ihr Geschlecht

    Kopien der von Ihnen verwendeten Ausweise- oder Reisedokumente, soweit verfügbar, einschließlich Angaben zu deren Echtheit

    die Nutzerkennung des Beamten, der Ihre Fingerabdrücke abgenommen und Ihr Lichtbild erstellt hat, und das jeweilige Datum, an dem Ihre Daten erfasst und übermittelt wurden

Die folgenden Informationen können, falls erforderlich, ebenfalls in Eurodac gespeichert werden:

    das Datum, an dem das EU+-Land, das Sie aufgenommen hat, Ihnen internationalen oder humanitären Schutz zuerkannt hat

Sie haben das Recht, auf in Eurodac gespeicherte unrichtige Informationen zuzugreifen und diese ändern zu lassen und die Löschung Ihrer Informationen zu beantragen, wenn diese unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dazu können Sie sich an den Datenverantwortlichen wenden. Die Kontaktdaten des Datenverantwortlichen sind in der Broschüre „Was Sie über Eurodac wissen müssen” zu finden.

Datenspeicher-frist

Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe f, Artikel 29

Artikel 30

Wie lange werden meine personenbezogenen Daten in Eurodac gespeichert?

Ihre Daten werden fünf Jahre lang gespeichert und anschließend automatisch gelöscht.

Wenn Sie vor Ablauf dieser Frist die Staatsangehörigkeit eines EU+-Landes erwerben, werden Ihre Daten gelöscht. Wenn Ihre Daten gelöscht werden, wirkt sich dies nicht auf Ihren Status in dem Land aus, in dem Sie die Staatsangehörigkeit erhalten haben.

EU+-Länder Nicht zutreffend

Die EU+-Länder sind:

    die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

    vier weitere Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

1.5.
Besondere Informationen für Personen, die vorübergehenden Schutz genießen

Thema Einschlägige Rechts-vorschrift Vereinfachte Textfassung
Deckblatt Nicht zutreffend Warum werden meine Fingerabdrücke und mein Lichtbild benötigt?
Ziele Artikel 42 Buchstabe b

Warum erhalte ich diese Broschüre?

Sie wurden von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) als Begünstigter vorübergehenden Schutzes registriert.

Diese Broschüre enthält zusätzliche Informationen darüber, welche Daten wie lange von den Behörden gespeichert werden.

Warum muss ich meine Fingerabdrücke und mein Lichtbild erfassen lassen?

Sie haben Ihr Land verlassen und genießen nun vorübergehenden Schutz in diesem Land.

Dieser Schutzstatus ist vorübergehend. Die EU-Mitgliedstaaten werden in regelmäßigen Abständen entscheiden, ob dieser Schutz fortgesetzt werden kann oder nicht.

Die Behörden dieses Landes erfassen Ihre Fingerabdrücke und ein Lichtbild von Ihnen. Diese Daten werden zusammen mit Angaben zu Ihrer Identität und weiteren sachdienlichen Informationen an die Eurodac-Datenbank übermittelt.

Darin sind sehr viele Fingerabdrücke und Lichtbilder gespeichert, mit denen bestimmte Kategorien von Personen, die keine Staatsangehörigen eines EU+-Landes sind, abgeglichen werden.

Diese Datenbank wird von 31 EU+-Ländern genutzt, die Ihre Daten verarbeiten können, um Ihre Informationen abzurufen. Die EU+-Länder sind am Ende dieser Broschüre aufgeführt.

Kategorien der zu speichernden Informa-tionen

Artikel 42 Absatz 1 Buchstaben b und g

Artikel 26

Welche Informationen werden in Eurodac gespeichert?

Die folgenden Informationen werden immer in Eurodac gespeichert:

    Ihre Fingerabdrücke

    ein Lichtbild Ihres Gesichts

    alle Namen, die Sie jetzt verwenden oder in der Vergangenheit verwendet haben

    Ihr Geburtsdatum

    Ihre Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeiten

    Ihr Geschlecht

    Kopien der von Ihnen verwendeten Ausweise- oder Reisedokumente, soweit verfügbar, einschließlich Angaben zu deren Echtheit

    die Nutzerkennung des Beamten, der Ihre Fingerabdrücke abgenommen und Ihr Lichtbild erstellt hat, und das jeweilige Datum, an dem Ihre Daten erfasst und übermittelt wurden

    der EU-Mitgliedstaat, der Ort und das Datum, an dem Sie als Begünstigter internationalen Schutzes registriert wurden

Sie haben das Recht, auf in Eurodac gespeicherte unrichtige Informationen zuzugreifen und diese ändern zu lassen und die Löschung Ihrer Informationen zu beantragen, wenn diese unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dazu können Sie sich an den Datenverantwortlichen wenden. Die Kontaktdaten des Datenverantwortlichen sind in der Broschüre „Was Sie über Eurodac wissen müssen” zu finden.

Daten zu möglichen Ausschluss-gründen Artikel 26 Absatz 2 Buchstabe o

Sind weitere Informationen in Eurodac gespeichert?

Wenn ein EU-Mitgliedstaat Ihre Fingerabdrücke abnehmen muss oder der Auffassung ist, dass Sie aufgrund Ihres Verhaltens keinen Anspruch auf vorübergehenden Schutz haben, müssen diese Informationen in Eurodac gespeichert werden.

Dies könnte der Fall sein, wenn Informationen vorliegen, die nahelegen, dass Sie

eine sehr schwere Straftat wie Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben

eine schwere Straftat in einem anderen Land begangen haben, bevor Sie nach Europa gekommen sind

eine Handlung begangen haben, die gegen die Grundsätze der Vereinten Nationen verstößt

Daten-speicherfrist Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe f, Artikel 29

Wie lange werden meine personenbezogenen Daten in Eurodac gespeichert?

Ihre Daten werden so lange gespeichert, wie Ihr vorübergehender Schutzstatus gültig ist. Wenn Ihr Schutzstatus abläuft, werden Ihre Daten gelöscht.

EU+-Länder Nicht zutreffend

Die EU+-Länder sind:

    die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

    vier weitere Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

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