Artikel 19 VO (EU) 2025/2196
Allgemeine Bestimmungen
Alle Fischereifahrzeuge, die den Anforderungen in Bezug auf Schiffsüberwachungssysteme (VMS) gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 oder strengeren Bestimmungen anderer Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik unterliegen, müssen über ein Schiffsüberwachungsgerät verfügen, das die in diesem Kapitel genannten technischen Mindestanforderungen erfüllt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.