Artikel 19 VO (EU) 2025/2196

Allgemeine Bestimmungen

Alle Fischereifahrzeuge, die den Anforderungen in Bezug auf Schiffsüberwachungssysteme (VMS) gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 oder strengeren Bestimmungen anderer Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik unterliegen, müssen über ein Schiffsüberwachungsgerät verfügen, das die in diesem Kapitel genannten technischen Mindestanforderungen erfüllt.

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