Artikel 38 VO (EU) 2025/2196

Meldung von Unionsinspektoren an die EFCA

Innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung übermitteln die Mitgliedstaaten und die Kommission der EFCA gemäß Artikel 79 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 elektronisch eine Liste der Vertreter von Behörden, die in die Liste der Unionsinspektoren aufzunehmen sind.

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