Artikel 45 VO (EU) 2025/2196

Übertragung der Punkte

Wird ein Fangschiff oder eine Fanglizenz verkauft, übertragen oder wechselt auf andere Weise den Eigentümer, so teilt der Schiffseigner oder der Inhaber der Fanglizenz dem potenziellen künftigen Schiffseigner oder Lizenzinhaber die Anzahl der ihm noch zugewiesenen Punkte mit. Diese Information wird in Form einer durch die zuständigen Behörden beglaubigten Kopie erteilt.

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