Artikel 19 VO (EU) 2025/26

Besondere Vorschriften für Futtermittel

Die Produktspezifikation eines tierischen Erzeugnisses, dessen Name als geschützte Ursprungsbezeichnung eingetragen werden soll, muss detaillierte Vorschriften über den Ursprung und die Qualität der Futtermittel enthalten.

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