ANHANG IX VO (EU) 2025/26
OFFIZIELLE BESCHEINIGUNG ODER AUFNAHME IN DIE LISTE eines Wirtschaftsbeteiligten, der gemäß Artikel 45 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1143 die Produktspezifikation einer geografischen Angabe einhält
| Mit diesem Dokument wird bescheinigt, dass der Wirtschaftsbeteiligte zertifiziert ist, im Einklang mit der Verordnung (EU) 2024/1143 für ein Erzeugnis eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.) oder geografische Angabe (g.A.) zu verwenden. | |
| 1. |
geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)/geschützte geografische Angabe (g.g.A.)/geografische Angabe (g.A.) [g.U./g.g.A./g.A. gemäß dem Register] |
| 2. |
Klassifizierung des Erzeugnisses [Position und Code der Kombinierten Nomenklatur gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1143; Erzeugniskategorie und gegebenenfalls weitere Informationen einfügen (d. h. für Wirtschaftsbeteiligte, die den eingetragenen Namen nur für bestimmte Erzeugnisse verwenden dürfen, die unter den eingetragenen Namen fallen)] |
| 3. |
Angaben zum Wirtschaftsbeteiligten [Name/Firmenname, Kontaktdaten und Nummer des Wirtschaftsbeteiligten] |
| 4. |
Behörde oder Kontrollstelle, die die Bescheinigung ausstellt oder die Liste verwaltet [Name der Dienststelle und Kontaktdaten] |
| 5. | Bescheinigung/Nummer in der Liste |
| 6. |
Tätigkeit des Wirtschaftsbeteiligten, für den die Bescheinigung gilt oder der in die Liste aufgenommen wird [ „Herstellung” , „Verarbeitung” , „Abfüllung/Verpackung” oder „Sonstiges (nähere Angaben)” — alles Zutreffende anführen] |
| 7. |
Ausstellungsdatum der Bescheinigung oder Datum der Aufnahme in die Liste oder Erstellungsdatum der Liste [TT.MM.JJJJ] |
| 8. | Unterschrift, Siegel oder Zeichen der Kontrollstelle oder der ausstellenden Behörde |
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