ANHANG XIII VO (EU) 2025/26
ANTRAG AUF ÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GARANTIERT TRADITIONELLEN SPEZIALITÄT (Artikel 66 der Verordnung (EU) 2024/1143)
- 1.
-
Name des Erzeugnisses, auf den sich die Änderung bezieht
… [Wie eingetragen]
- 2.
-
Drittland, aus dem der Antrag stammt
…
- 3.
-
Rubriken der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung(en) bezieht bzw. beziehen
[Angabe, welche Rubriken (Nummer und Titel der Rubrik) der Produktspezifikation von der Änderung betroffen sind] …
- 4.
-
Beschreibung und Begründung der Änderung(en)
… [Beschreibung und Begründung jeder Änderung gemäß Artikel 66 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1143 und Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2025/26]
Anlagen
- 1.
- Die konsolidierte Fassung der geänderten Produktspezifikation, die gemäß dem Muster in Anhang X der Durchführungsverordnung (EU) 2025/26 erstellt wurde.
- 2.
- Der Name und die Kontaktdaten der Behörde des Drittlands oder der Erzeugervereinigung, die in der Unionsphase des Verfahrens zur Genehmigung einer Änderung der Produktspezifikation einen Antrag gestellt hat.
- 3.
- Der Name der antragstellenden Erzeugervereinigung im Drittland, die das Verfahren in dem Drittland eingeleitet hat, falls diese nicht mit dem Antragsteller auf Unionsebene identisch ist.
- 4.
- Gegebenenfalls die entsprechenden Begleitdokumente gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/26.
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