ANHANG XIII VO (EU) 2025/26

ANTRAG AUF ÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GARANTIERT TRADITIONELLEN SPEZIALITÄT (Artikel 66 der Verordnung (EU) 2024/1143)

1.
Name des Erzeugnisses, auf den sich die Änderung bezieht

… [Wie eingetragen]

2.
Drittland, aus dem der Antrag stammt

3.
Rubriken der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung(en) bezieht bzw. beziehen

[Angabe, welche Rubriken (Nummer und Titel der Rubrik) der Produktspezifikation von der Änderung betroffen sind] …

4.
Beschreibung und Begründung der Änderung(en)

… [Beschreibung und Begründung jeder Änderung gemäß Artikel 66 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1143 und Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2025/26]

Anlagen

1.
Die konsolidierte Fassung der geänderten Produktspezifikation, die gemäß dem Muster in Anhang X der Durchführungsverordnung (EU) 2025/26 erstellt wurde.
2.
Der Name und die Kontaktdaten der Behörde des Drittlands oder der Erzeugervereinigung, die in der Unionsphase des Verfahrens zur Genehmigung einer Änderung der Produktspezifikation einen Antrag gestellt hat.
3.
Der Name der antragstellenden Erzeugervereinigung im Drittland, die das Verfahren in dem Drittland eingeleitet hat, falls diese nicht mit dem Antragsteller auf Unionsebene identisch ist.
4.
Gegebenenfalls die entsprechenden Begleitdokumente gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/26.

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