ANHANG XIV VO (EU) 2025/26

ANTRAG AUF LÖSCHUNG DER EINTRAGUNG EINER GARANTIERT TRADITIONELLEN SPEZIALITÄT (Artikel 67 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1143)

1.
Eingetragener Name, dessen Löschung beantragt wird

2.
Name des Mitgliedstaats, des Drittlands oder der in dem Drittland niedergelassenen oder ansässigen natürlichen oder juristischen Person, der, das bzw. die bei der Kommission den Antrag auf Löschung stellt

… [Name der Behörde eines Mitgliedstaats oder Drittlands oder der natürlichen oder juristischen Person, die die Löschung beantragt]

3.
Name der natürlichen oder juristischen Person, die die Löschung in der nationalen Phase des Verfahrens beantragt hat

… [Bei Löschung auf Initiative des Mitgliedstaats oder des Drittlands freilassen] …

4.
Bei Anträgen von Drittländern Namen der Behörden oder Stellen, die die Einhaltung der Produktspezifikation überprüfen

5.
Berechtigtes Interesse der betreffenden Erzeugervereinigung oder natürlichen oder juristischen Person gemäß Punkt 2 oder 3 (für nationale Behörden nicht erforderlich)

… [Erklärung, in der das berechtigte Interesse der Erzeugervereinigung oder natürlichen oder juristischen Person, die die Löschung beantragt, dargelegt wird.]

6.
Erzeugnisklasse gemäß Anhang XVIII der Durchführungsverordnung (EU) 2025/26

7.
Art und Gründe der Löschung

Der Antrag auf Löschung wird im Einklang mit Artikel 67 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1143 aus den folgenden Gründen gestellt:
Die Einhaltung der Anforderungen der Produktspezifikation kann nicht mehr gewährleistet werden.
[Ausführliche Begründung darlegen und gegebenenfalls Nachweise zur Begründung der Löschung vorlegen]
Mindestens in den vorangegangenen sieben aufeinanderfolgenden Jahren wurde kein Erzeugnis als die betreffende garantiert traditionelle Spezialität in Verkehr gebracht.
[Ausführliche Begründung darlegen und gegebenenfalls Nachweise zur Begründung der Löschung vorlegen] Der Antrag auf Löschung ist zu unterschreiben und mit Datum zu versehen.

Anlagen

Die Kontaktdaten der natürlichen oder juristischen Person oder der Behörden oder Stellen des Mitgliedstaats oder des Drittlands gemäß den Punkten 2, 3 und 4.

Die Erklärung gemäß Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/1143 bei einem von einem Mitgliedstaat eingereichten Antrag auf Löschung.

[Fakultativ: Liste der zur Stützung des Löschungsantrags übermittelten Unterlagen]

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.