ANHANG XV VO (EU) 2025/26

ANTRAG AUF LÖSCHUNG DER EINTRAGUNG EINER GARANTIERT TRADITIONELLEN SPEZIALITÄT (Artikel 67 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1143)

1.
Eingetragener Name, dessen Löschung beantragt wird

2.
Name der Behörde des Mitgliedstaats oder Drittlands, die die Löschung bei der Kommission beantragt, oder Angabe, dass die Löschung der Eintragung direkt von den Erzeugern des unter dem eingetragenen Namen vermarkteten Erzeugnisses aus dem Drittland bei der Kommission beantragt wurde, und Name des von den Erzeugern zur Antragstellung beauftragten Bevollmächtigten

… [Name der Behörde eines Mitgliedstaats oder Drittlands, die die Löschung bei der Kommission beantragt. Wird der Antrag direkt von den Erzeugern des mit dem eingetragenen Namen vermarkteten Erzeugnisses aus dem Drittland bei der Kommission eingereicht, Angabe „die Erzeuger von” gefolgt vom Namen des Erzeugnisses und der Angabe „vertreten durch” gefolgt vom Namen des Bevollmächtigten, der den Antrag stellt.] …

3.
Erzeugnisklasse gemäß Anhang XVIII der Durchführungsverordnung (EU) 2025/26

4.
Art und Gründe der Löschung

Der Antrag auf Löschung wird im Einklang mit Artikel 67 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1143 gestellt. … [Darlegung der Gründe für die Löschung zu Informationszwecken] Der Antrag auf Löschung ist zu unterschreiben und mit Datum zu versehen.

Anlagen

Die Kontaktdaten der Behörde des Mitgliedstaats oder des Drittlands oder des die Erzeuger vertretenden Bevollmächtigten, die bzw. der den Antrag stellt, gemäß den Punkten 3 und 4.

Die Erklärung gemäß Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/1143 bei einem von einem Mitgliedstaat eingereichten Antrag auf Löschung.

Bei einem von einer Behörde eines Drittlands gestellten Antrag auf Löschung, die Angabe, dass der Antrag auf Löschung in der nationalen Phase des Verfahrens von den Erzeugern des unter dem eingetragenen Namen vermarkteten Erzeugnisses gestellt wurde, sowie eine Begründung, aus der hervorgeht, dass der Antrag dem Wunsch aller Erzeuger des Erzeugnisses entspricht.

Für einen aus einem Drittland von den Erzeugern des mit dem eingetragenen Namen vermarkteten Erzeugnisses direkt bei der Kommission gestellten Antrag auf Löschung:

1.
Die Vollmacht des Bevollmächtigten der Erzeuger.
2.
Eine Begründung, aus der hervorgeht, dass der Antrag dem Wunsch aller Hersteller des Erzeugnisses entspricht.

[Fakultativ: Liste der zur Stützung des Löschungsantrags übermittelten Unterlagen]

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