ANHANG XVI VO (EU) 2025/26
OFFIZIELLE BESCHEINIGUNG ODER AUFNAHME IN DIE LISTE eines Wirtschaftsbeteiligten, der gemäß Artikel 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1143 die Produktspezifikation einer garantiert traditionellen Spezialität (g.t.S.) einhält
| Mit diesem Dokument wird bescheinigt, dass der Wirtschaftsbeteiligte zertifiziert ist, im Einklang mit der Verordnung (EU) 2024/1143 für ein Erzeugnis den Namen einer geschützten garantiert traditionellen Spezialität zu verwenden. | |
| 1. |
Garantiert traditionelle Spezialität [g.t.S. gemäß Register] |
| 2. |
Erzeugnisklasse (gemäß Anhang XVIII der Durchführungsverordnung (EU) 2025/26 … |
| 3. |
Angaben zum Wirtschaftsbeteiligten [Firmenname, Kontaktdaten und Herstellernummer] |
| 4. |
Behörde oder Kontrollstelle, die die Bescheinigung ausstellt oder die Liste verwaltet [Name/Name der Dienststelle und Kontaktdaten] |
| 5. |
Bescheinigung/Nummer in der Liste … |
| 6. |
Tätigkeit des Erzeugers oder Verarbeiters, für den die Bescheinigung gilt oder der in die Liste aufgenommen wird [ „Herstellung” , „Verarbeitung” , „Abfüllung/Verpackung” oder „Sonstiges (nähere Angaben)” — alles Zutreffende anführen] |
| 7. |
Ausstellungsdatum der Bescheinigung oder Datum der Aufnahme in die Liste oder Erstellungsdatum der Liste [TT.MM.JJJJ] |
| 8. | Unterschrift, Siegel oder Zeichen der Kontrollstelle oder der ausstellenden Behörde |
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