ANHANG XVI VO (EU) 2025/26

OFFIZIELLE BESCHEINIGUNG ODER AUFNAHME IN DIE LISTE eines Wirtschaftsbeteiligten, der gemäß Artikel 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1143 die Produktspezifikation einer garantiert traditionellen Spezialität (g.t.S.) einhält

Mit diesem Dokument wird bescheinigt, dass der Wirtschaftsbeteiligte zertifiziert ist, im Einklang mit der Verordnung (EU) 2024/1143 für ein Erzeugnis den Namen einer geschützten garantiert traditionellen Spezialität zu verwenden.
1.

Garantiert traditionelle Spezialität

[g.t.S. gemäß Register]

2.

Erzeugnisklasse (gemäß Anhang XVIII der Durchführungsverordnung (EU) 2025/26

3.

Angaben zum Wirtschaftsbeteiligten

[Firmenname, Kontaktdaten und Herstellernummer]

4.

Behörde oder Kontrollstelle, die die Bescheinigung ausstellt oder die Liste verwaltet

[Name/Name der Dienststelle und Kontaktdaten]

5.

Bescheinigung/Nummer in der Liste

6.

Tätigkeit des Erzeugers oder Verarbeiters, für den die Bescheinigung gilt oder der in die Liste aufgenommen wird

[ „Herstellung” , „Verarbeitung” , „Abfüllung/Verpackung” oder „Sonstiges (nähere Angaben)”  — alles Zutreffende anführen]

7.

Ausstellungsdatum der Bescheinigung oder Datum der Aufnahme in die Liste oder Erstellungsdatum der Liste

[TT.MM.JJJJ]

8. Unterschrift, Siegel oder Zeichen der Kontrollstelle oder der ausstellenden Behörde

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