Artikel 1 VO (EU) 2025/35

Gegenstand und Geltungsbereich

(1) In dieser Verordnung werden detaillierte Verfahren für die Überprüfung in Betrieb befindlicher schwerer Nutzfahrzeuge gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1127 festgelegt.

(2) Diese Verordnung enthält zudem detaillierte Vorschriften für die Meldung von Abweichungen, die bei den CO2-Emissionswerten von in Betrieb befindlichen schweren Nutzfahrzeugen im Vergleich zu den in den Übereinstimmungsbescheinigungen oder in den Kundeninformationsdateien erfassten Werten bei der Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge festgestellt wurden, sowie für die Berücksichtigung dieser Abweichungen bei der Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen der Hersteller, bei denen bei der Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge eine Abweichung der CO2-Emissionswerte festgestellt wurde.

(3) Diese Verordnung gilt nicht für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge im Sinne des Artikels 3 Nummer 11 der Verordnung (EU) 2019/1242.

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