Artikel 8 VO (EU) 2025/35
Statistische Bewertung der Ergebnisse der VTP-Prüfung, Berechnung der Größenordnung der Abweichung und entsprechende Untersuchung
(1) Die erteilende Genehmigungsbehörde bewertet nach der in Anhang II beschriebenen Methode die gemäß Artikel 7 ermittelten Ergebnisse der VTP-Prüfung der einzelnen Prüffahrzeuge, um festzustellen, ob bei den CO2-Emissionswerten der VTP-Prüffamilie, die VTP-Prüfungen unterzogen wird, eine Abweichung vorliegt.
(2) Besteht eine VTP-Prüffamilie die statistische Bewertung gemäß Anhang II nicht, geht die erteilende Genehmigungsbehörde wie folgt vor:
- a)
- Sie bestimmt die Größenordnung der Abweichung der CO2-Emissionswerte wie folgt:
Abweichung = (averageratio – 1) * CO2 ref [g/tkm],
Dabei gilt:
- —
-
averageratio ist das durchschnittliche VTP-Verhältnis CVTP, ratio im Sinne des Anhangs II für die Ergebnisse der VTP-Prüfung;
- —
-
CO2 ref ist der angegebene CO2-Emissionswert des Fahrzeugs mit dem höchsten CO2-Emissionswert der VTP-Prüffamilie;
- b)
- sie leitet eine Untersuchung gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2017/2400 ein, um die Ursache des Nichtbestehens zu ermitteln. Andere Genehmigungsbehörden, die möglicherweise an der Zertifizierung von Bauteilen beteiligt sind, arbeiten erforderlichenfalls an der Untersuchung mit.
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