Artikel 8 VO (EU) 2025/35

Statistische Bewertung der Ergebnisse der VTP-Prüfung, Berechnung der Größenordnung der Abweichung und entsprechende Untersuchung

(1) Die erteilende Genehmigungsbehörde bewertet nach der in Anhang II beschriebenen Methode die gemäß Artikel 7 ermittelten Ergebnisse der VTP-Prüfung der einzelnen Prüffahrzeuge, um festzustellen, ob bei den CO2-Emissionswerten der VTP-Prüffamilie, die VTP-Prüfungen unterzogen wird, eine Abweichung vorliegt.

(2) Besteht eine VTP-Prüffamilie die statistische Bewertung gemäß Anhang II nicht, geht die erteilende Genehmigungsbehörde wie folgt vor:

a)
Sie bestimmt die Größenordnung der Abweichung der CO2-Emissionswerte wie folgt:

Abweichung = (averageratio – 1) * CO2 ref [g/tkm],

Dabei gilt:

averageratio ist das durchschnittliche VTP-Verhältnis CVTP, ratio im Sinne des Anhangs II für die Ergebnisse der VTP-Prüfung;

CO2 ref ist der angegebene CO2-Emissionswert des Fahrzeugs mit dem höchsten CO2-Emissionswert der VTP-Prüffamilie;

b)
sie leitet eine Untersuchung gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2017/2400 ein, um die Ursache des Nichtbestehens zu ermitteln. Andere Genehmigungsbehörden, die möglicherweise an der Zertifizierung von Bauteilen beteiligt sind, arbeiten erforderlichenfalls an der Untersuchung mit.

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