ANHANG II VO (EU) 2025/40
Kategorien und Parameter für die Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen
Tabelle 1
| Kategorie Nr. | Vorherrschendes Verpackungsmaterial | Verpackungsart | Format (Beispiele, nicht erschöpfend) | Farbe/Optische Transmission |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Glas | Glas- und Verbundverpackungen, überwiegend aus Glas | Flaschen, Gläser, Flakons, Kosmetikgefäße, Gefäße, Ampullen, Phiolen aus Glas (Kalk-Natron-Glas), Sprühdosen | — |
| 2 | Papier/Pappe/Karton | Verpackungen aus Papier/Pappe/Karton | Schachteln/Kartons, Stiegen, Umverpackungen, flexible Papierverpackungen (z. B. Folien, Blätter, Beutel, Deckel, Kegel, Umhüllungen) | — |
| 3 | Papier/Pappe/Karton | Verbundverpackungen, überwiegend aus Papier/Pappe/Karton | Flüssigkeitskartons und Papierbecher (d. h. mit Polyolefin und mit oder ohne Aluminium laminiert), Schalen, Teller und Becher, Papier/Pappe/Karton mit metallisiert oder mit Kunststoffbeschichtung, Papier/Pappe/Karton mit Kunststofffolien/-fenstern | — |
| 4 | Metall | Stahl- und Verbundverpackungen, überwiegend aus Stahl | Starre Formate (Sprühdosen, Dosen, Farbdosen, Kisten, Schalen, Fässer, Tuben) aus Stahl, einschließlich Weißblech und rostfreiem Stahl | — |
| 5 | Metall | Aluminium- und Verbundverpackungen, überwiegend aus Aluminium — starr | Starre Formate (Lebensmittel- und Getränkedosen, Flaschen, Sprühdosen, Fässer, Tuben, Dosen, Kisten, Schalen) aus Aluminium | — |
| 6 | Metall | Aluminium- und Verbundverpackungen, überwiegend aus Aluminium — halbstarr und flexibel | Halbstarre und flexible Formate (Behälter und Schalen, Tuben, Folien, flexible Folien) aus Aluminium | — |
| 7 | Kunststoffe | PET — starr | Flaschen und Fläschchen | Transparent, klar/farbig, opak |
| 8 | Kunststoffe | PET — starr | Starre Formate, ausgenommen Flaschen und Fläschchen (einschließlich Töpfe, Gefäße, Dosen, Becher, ein- und mehrlagige Schalen und Behälter, Sprühdosen) | Transparent, klar/farbig, opak |
| 9 | Kunststoffe | PET — flexibel | Folien | Natur/farbig |
| 10 | Kunststoffe | PE — starr | Behälter, Flaschen, Schalen, Töpfe und Tuben | Natur/farbig |
| 11 | Kunststoffe | PE — flexibel | Folien, einschließlich Mehrschicht- und Mehrstoffverpackungen | Natur/farbig |
| 12 | Kunststoffe | PP — starr | Behälter, Flaschen, Schalen, Töpfe und Tuben | Natur/farbig |
| 13 | Kunststoffe | PP — flexibel | Folien, einschließlich Mehrschicht- und Mehrstoffverpackungen | Natur/farbig |
| 14 | Kunststoffe | HDPE und PP — starr | Kästen und Paletten, Kunststoff-Wellplatten | Natur/farbig |
| 15 | Kunststoffe | PS und XPS — starr | Starre Formate (einschließlich Verpackungen von Milchprodukten, Schalen, Bechern und anderen Lebensmittelbehältnissen) | Natur/farbig |
| 16 | Kunststoffe | EPS — starr | Starre Formate (einschließlich Fisch-Boxen/Elektro-Haushaltsgeräte und Schalen) | Natur/farbig |
| 17 | Kunststoffe | Andere starre Kunststoffe (z. B. PVC, PC), einschließlich Mehrstoffmaterialien — starr | Starre Formate, einschließlich Massengutbehälter, Fässer | — |
| 18 | Kunststoffe | Andere flexible Kunststoffe, einschließlich Mehrstoffmaterialien — flexibel | Beutel, Blister, thermogeformte Verpackungen, Vakuumverpackungen, Verpackungen mit modifizierter Atmosphäre/modifizierter Feuchtigkeit, einschließlich flexible Massengutbehälter, Beutel, Streckfolien | — |
| 19 | Kunststoffe | Biologisch abbaubare Kunststoffe(*) — starr (z. B. PLA, PHB) und flexibel (z. B. PLA) | Starre und flexible Formate | — |
| 20 | Holz, Kork | Verpackungen aus Holz, einschließlich Kork | Paletten, Kisten, Kästen | — |
| 21 | Textilien | Natürliche und synthetische Textilfasern | Taschen | — |
| 22 | Steingut aus Keramik oder Porzellan | Ton, Stein | Töpfe, Gefäße, Flaschen, Krüge | — |
Tabelle 2
| Materialien | Kategorien | Verbindung zu Anhang II Tabelle 1 |
|---|---|---|
| Kunststoffe | PET — starr | Kategorien 7, 8 |
| PE starr, PP starr, HDPE und PP starr | Kategorien 10, 12, 14 | |
| Folien/flexibel | Kategorien 9, 11, 13, 18 | |
| PS, XPS, EPS | Kategorien 15, 16 | |
| Andere starre Kunststoffe | Kategorie 17 | |
| Biologisch abbaubar (starr und flexibel) | Kategorie 19 | |
| Papier/Pappe/Karton | Papier/Pappe/Karton (ausgenommen Flüssigkeitskartons) | Kategorien 2, 3 |
| Flüssigkeitskartons | Kategorie 3 | |
| Metall | Aluminium | Kategorien 5, 6 |
| Stahl | Kategorie 4 | |
| Glas | Glas | Kategorie 1 |
| Holz | Holz, Kork | Kategorie 20 |
| Andere | Textilien, Keramik/Porzellan und andere | Kategorien 21, 22 |
Tabelle 3
Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen ist in den Leistungsstufen A, B oder C auszudrücken. Ab 2030 basieren Leistungsmerkmale für Recyclingfähigkeit auf Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung ( „Design for Recycling” , DfR). Mit den Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung wird die Kreislauffähigkeit bei der Verwendung der daraus resultierenden Sekundärrohstoffe von ausreichender Qualität zur Substitution der Primärrohstoffe sichergestellt. Die Bewertung auf der Grundlage der Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung wird für jede in Tabelle 1 aufgeführte Verpackungskategorie unter Berücksichtigung der in Artikel 6 Absatz 4 festgelegten Methode und der entsprechenden delegierten Rechtsakte sowie der in Tabelle 4 festgelegten Parameter durchgeführt. Nach der Gewichtung der Kriterien je Verpackungseinheit wird sie in die Kategorien A, B oder C eingestuft. Liegt die Leistungsstufe für die Recyclingfähigkeit einer Verpackungseinheit unter 70 %, so gilt sie als die Leistungsstufen für die Recyclingfähigkeit nicht einhaltend und die Verpackung gilt daher als technisch nicht recyclingfähig und ihr Inverkehrbringen wird beschränkt. Ab 2035 wird ein neuer Faktor zur Bewertung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung hinzugefügt, nämlich die Bewertung von „in großem Maßstab recycelt” ( „Recycled at Scale” , RaS). Folglich wird eine neue Bewertung auf der Grundlage der Menge (Gewicht) des Materials, das aus jeder der Verpackungskategorien tatsächlich recycelt wurde, gemäß der Methode durchgeführt, die in den nach Artikel 6 Absatz 5 erlassenen Durchführungsrechtsakten festgelegt wurde. Die Schwellenwerte für die Einhaltung der Bewertung von „in großem Maßstab recycelt” im Hinblick auf jährlich recycelte Verpackungsmaterialien werden unter Berücksichtigung der in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 39 festgelegten Zielvorgaben bestimmt.| 2030 | 2035 | 2038 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Leistungsstufe für die Recyclingfähigkeit |
Recyclinggerechte Gestaltung (DfR) Bewertung der Recyclingfähigkeit pro Einheit, nach Gewichtung |
Leistungsstufe für die Recyclingfähigkeit (für DfR) |
Recyclinggerechte Gestaltung (DfR) Bewertung der Recyclingfähigkeit pro Einheit, nach Gewichtung |
Leistungsstufe für die Recyclingfähigkeit (für die Bewertung von „in großem Maßstab recycelt” ) | Leistungsstufe für die Recyclingfähigkeit |
Recyclinggerechte Gestaltung (DfR) Bewertung der Recyclingfähigkeit pro Einheit, nach Gewichtung |
Leistungsstufe für die Recyclingfähigkeit (für die Bewertung von „in großem Maßstab recycelt” ) |
| Stufe A | größer oder gleich 95 % | Stufe A | größer oder gleich 95 % | Stufe A RaS | Stufe A | größer oder gleich 95 % | Stufe A RaS |
| Stufe B | größer oder gleich 80 % | Stufe B | größer oder gleich 80 % | Stufe B RaS | Stufe B | größer oder gleich 80 % | Stufe B RaS |
| Stufe C | größer oder gleich 70 % | Stufe C | größer oder gleich 70 % | Stufe C RaS |
Stufe C KANN NICHT IN VERKEHR GEBRACHT WERDEN |
größer oder gleich 70 % | Stufe C RaS |
| TECHNISCH NICHT RECYCLINGFÄHIG | weniger als 70 % | TECHNISCH NICHT RECYCLINGFÄHIG | weniger als 70 % |
NICHT IN GROẞEM MAẞSTAB RECYCELT (unter den in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 39 genannten Schwellenwerten) |
TECHNISCH NICHT RECYCLINGFÄHIG | weniger als 70 % |
NICHT IN GROẞEM MAẞSTAB RECYCELT (unter den in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 39 genannten Schwellenwerten) |
Tabelle 4
Die Liste in dieser Tabelle dient als Grundlage für die Festlegung der Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung gemäß Artikel 6 Absatz 4. Die Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung werden sodann verwendet, um die Berechnungen festzulegen, die zu den in Tabelle 3 aufgeführten Leistungsstufen führen. Bei der Bewertung der in dieser Liste aufgeführten Parameter ist darüber hinaus Folgendes zu berücksichtigen:- —
-
die Trennbarkeit aller Verpackungsbestandteile, entweder manuell durch die Endabnehmer oder in den Verarbeitungsbetrieben,
- —
-
die Effizienz der Sortier- und Recyclingverfahren, z. B. Ausbeute,
- —
-
die Weiterentwicklung der Sortier- und Recyclingtechnologien (um dem Aspekt Rechnung zu tragen, dass die Verpackungen in zwei Jahren sortierbar sein könnten, auch wenn sie heute nicht sortiert werden können) und
- —
-
die Erhaltung der Funktionalität von Sekundärrohstoffen, die die Substitution von Primärrohstoffen ermöglichen.
| Parameter für die Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung | Relevanz des Parameters |
|---|---|
| Zusatzstoffe | Bei Zusatzstoffen handelt es sich häufig um Stoffe, die Materialien zugesetzt werden, um ihnen bestimmte Eigenschaften zu verleihen. Zusatzstoffe in den Verpackungsbehältnissen können dazu führen, dass die Verpackungsmaterialien beim Sortiervorgang falsch sortiert und die entstehenden Sekundärrohstoffe verunreinigt werden. |
| Etiketten | Die Abdeckungsrate der Etiketten kann sich auf die Effizienz des Sortierprozesses auswirken. Das Material der Etiketten und die Art des Klebstoffs oder Klebemittels wirken sich ebenfalls auf die Qualität des Sekundärrohstoffs aus. |
| Sleeves |
Die Abdeckungsrate der Sleeve über dem Hauptteil der Verpackung wirkt sich auf die Sortiermöglichkeiten aus. Darüber hinaus kann die Verwendung von Sleeves die Möglichkeit beeinträchtigen, sie vom Hauptteil der Verpackung zu trennen. Das Material der Sleeve kann sich sowohl auf die Sortierbarkeit als auch auf die Recyclingfähigkeit der Verpackung auswirken. |
| Verschlüsse und andere kleine Verpackungsbestandteile |
Verschlüsse sind Bestandteile, die zum Verschließen oder Versiegeln der Verpackung verwendet werden. Es kann verschiedene Arten von Verschlüssen geben, d. h. starre oder flexible Verschlüsse, z. B. manipulationssichere Schrumpffolie, Beschichtungen, Kappen, Deckel, Siegel, Ventile usw. Das Material der Verschlüsse kann sich sowohl auf die Sortierbarkeit als auch auf die Recyclingfähigkeit der Verpackung auswirken. Durch nicht fest mit der Verpackung verbundene Verschlüsse kann sich die Vermüllung verstärken. Kleine Verpackungsbestandteile, die am Hauptteil der Verpackung angebracht sind, können sich auf die Abtrennbarkeit und die Recyclingfähigkeit der Verpackung auswirken. Darüber hinaus können die Bestandteile beim Sortier- und Recyclingverfahren verloren gehen. |
| Klebemittel |
Klebemittel können so verwendet werden, dass sie beim Recyclingvorgang oder vom Endverbraucher leicht getrennt werden können, sodass sie die Effizienz des Sortier- und des Recyclingvorgangs nicht beeinträchtigen. Durch Klebmittelreste auf der Verpackung kann die Qualität (Reinheit) der Sekundärrohstoffe herabgesetzt werden. Abwaschbare Klebemittel können die Trennung vom Hauptteil der Verpackung gewährleisten und dafür sorgen, dass keine Klebemittelrückstände im Sekundärrohstoff verbleiben. |
| Farben |
Farben sind Stoffe, die dem Verpackungsmaterial Farbe verleihen. Stark gefärbte Materialien in Papier oder Kunststoff können Probleme bei der Sortierung verursachen und die Qualität der Sekundärrohstoffe herabsetzen. |
| Materialzusammensetzung | Die Verwendung von Monomaterialien oder Materialkombinationen, die eine einfache Trennung und eine hohe Ausbeute an Sekundärrohstoffen ermöglichen, ist zu bevorzugen. |
| Barrieren/Beschichtungen |
Das Material oder der Stoff, der zugesetzt wird, um Barriereeigenschaften zu verleihen (Barriere), oder eine Vielzahl von Materialien, die auf der Oberfläche aufgebracht werden, um andere Eigenschaften zu verleihen (Beschichtung). Das Vorhandensein von Barrieren oder Beschichtungen in Verpackungen kann das Recycling erschwert werden. Kombinationen, die einen hohen Ertrag an Sekundärrohstoffen gewährleisten, sind vorzuziehen. |
| Druckfarben und Lacke/Druck/Kodierung |
Druckfarben und Lacke sind Mischungen von Farbstoffen mit anderen Stoffen, die durch Druck- oder Beschichtungsverfahren auf das Material (Druckfarben), oder durch eine Schutzbeschichtung aus Harz oder Zelluloseester oder beidem, die in einem flüchtigen Lösungsmittel gelöst wird (Lack), aufgebracht werden. Kodierung ist das unmittelbare Bedrucken von Verkaufsverpackungen zum Zwecke der Chargenkodierung und anderer Informationen und des Brandings. Durch Druckfarben mit besorgniserregenden Stoffen wird das Recycling behindert, da diese Verpackungseinheiten nicht recycelt werden können. Durch Druckfarben kann bei Freisetzung der Recyclingstrom durch das Waschwasser verunreinigt werden. Ebenso können Druckfarben, die nicht freigesetzt werden, die Transparenz des Recyclingstroms beeinträchtigen. |
| Produktrückstände/Leichte Entleerbarkeit | Rückstände des Verpackungsinhalts können sich auf die Sortierbarkeit und die Recyclingfähigkeit der Verpackung auswirken. Verpackungen sollten so gestaltet sein, dass ihr Inhalt leicht entleert werden kann und sie bei der Entsorgung vollständig entleert sind. |
| Leichte Zerlegbarkeit | Bestandteile, die fest miteinander verbunden sind, können sich auf die Sortierbarkeit und die Recyclingfähigkeit der Verpackung auswirken. Die Gestaltung von Verpackungen kann die Möglichkeit erleichtern, verschiedene Komponenten in verschiedene Materialströme zu trennen. |
Fußnote(n):
- (*)
Bitte beachten Sie, dass diese Kategorie Kunststoffe enthält, die leicht biologisch abbaubar sind (d. h., nachweislich können mehr als 90 % des Ausgangsmaterials innerhalb von sechs Monaten durch biologische Prozesse in CO2, Wasser und Mineralien umgewandelt werden), unabhängig davon, welche Ausgangsstoffe für ihre Herstellung verwendet werden. Biobasierte Polymere, die nicht leicht biologisch abbaubar sind, fallen unter die anderen einschlägigen Kunststoffkategorien.
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