Artikel 2 VO (EU) 2025/60
Die Sicherheitsleistungen nach Maßgabe der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1959 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Erythrit mit Ursprung in der Volksrepublik China werden endgültig vereinnahmt.
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