Artikel 1 VO (EU) 2026/220

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden die Verfahren festgelegt, die für die einheitliche Durchführung des Informationsaustauschs, der Konsultation und der Koordinierung im Gesundheitssicherheitsausschusses (HSC) im Anschluss an eine Warnmeldung gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2022/2371 oder ein Ersuchen der Kommission oder eines Mitgliedstaats gemäß Artikel 2 Absatz 4 der genannten Verordnung erforderlich sind.

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