Artikel 21 VO (EU) 2026/253
Kooperation und Koordinierung
(1) Die Infrastrukturbetreiber müssen im Rahmen des in Artikel 7f der Richtlinie 2012/34/EU genannten europäischen Netzes der Infrastrukturbetreiber und in Absprache mit Betreibern von Serviceeinrichtungen des Schienengüterverkehrs, Eisenbahnunternehmen und anderen Telematik-Akteuren zusammenarbeiten, um Folgendes zu koordinieren:
- a)
- die Entwicklung gemeinsamer Sektorspezifikationen für eine gemeinsame API der Union und gemeinsame Web-Benutzerschnittstellen der Union nach Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe a der vorliegenden Verordnung;
- b)
- ihre Umsetzungspläne auf Unionsebene und die Konsultation anderer auf nationaler Ebene tätigen Telematik-Akteure mit Unterstützung der nationalen Kontaktstellen.
(2) Eisenbahnunternehmen des Güterverkehrs müssen bei der Entwicklung einer gemeinsamen Sektorspezifikation für eine gemeinsame API der Union und gemeinsame Web-Benutzerschnittstellen der Union nach Artikel 14 Absatz 6 kooperieren.
(3) Betreiber von Serviceeinrichtungen des Schienengüterverkehrs müssen bei der Entwicklung einer gemeinsamen Sektorspezifikation für eine gemeinsame API der Union und gemeinsame Web-Benutzerschnittstellen der Union nach Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe b kooperieren.
(4) Bis zum 30. September 2027 müssen Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnunternehmen des Güterverkehrs und Betreiber von Serviceeinrichtungen des Schienengüterverkehrs im Rahmen des von der Agentur nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/797 verwalteten Prozesses ihre jeweiligen gemeinsamen Sektorspezifikationen vorlegen, die sich aus ihren Aufgaben gemäß den Absätzen 1, 2 und 3 des vorliegenden Artikels ergeben, wobei die Arbeit des mit Titel IV der Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates(1) gegründeten Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen (Europe‘s Rail Joint Undertaking) zu berücksichtigen ist.
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa” und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014 (ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj).
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