Artikel 22 VO (EU) 2026/253

ERA-Arbeitsgruppe „Telematik”

Die von der Agentur auf der Grundlage von Kapitel 2 der Verordnung (EU) 2016/796 eingesetzten Arbeitsgruppen müssen die Agentur bei der Anwendung und Weiterentwicklung der in der vorliegenden Verordnung festgelegten funktionalen und technischen Spezifikationen, insbesondere bei den folgenden Aufgaben der Agentur unterstützen:

a)
Gewährleistung der einschlägigen Koordinierung und Kooperation der Telematik-Akteure im Hinblick auf die Umsetzung und Anwendung der vorliegenden Verordnung;
b)
Gewährleistung der Kooperation der nationalen Kontaktstellen auf Unionsebene und einer harmonisierten und koordinierten Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der gesamten Union;
c)
Überwachung der Qualität der in Artikel 9 Absatz 3 genannten gemeinsamen Referenzdaten;
d)
Entwicklung und Pflege des Benutzerhandbuchs nach Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 2 und des Verfahrens nach Artikel 9 Absatz 2 für die Einreichung von Anträgen auf Zuweisung von Referenzcodes;
e)
gegebenenfalls Harmonisierung der netzspezifischen Datenanforderungen nach Artikel 11 Absatz 3;
f)
Entwicklung und Pflege des in Artikel 12 Absatz 1 genannten Verfahrens und Pflege der von der Agentur nach Artikel 12 herausgegebenen harmonisierten Spezifikationen;
g)
Orientierungshilfe für die Entwicklung von Sektorspezifikationen zur Unterstützung der Aktualisierung der harmonisierten Spezifikationen nach den Artikeln 12 und 21;
h)
Konzeption, Umsetzung, Pflege und Gewährleistung der Automatisierung der Datenimporte zur Unterstützung der Berichtspflichten nach Artikel 17;
i)
Pflege der Testverfahren nach Nummer 1.6 des Anhangs und dessen Anlage D.1;
j)
Umsetzung künftiger Entwicklungen der vorliegenden Verordnung nach Artikel 23;
k)
Erleichterung des Austauschs und der Sammlung bewährter Verfahren der Telematik-Akteure auf Unionsebene;
l)
gegebenenfalls Überlegungen zur Notwendigkeit von Folgemaßnahmen der Agentur, der Kommission oder der Mitgliedstaaten;
m)
Gestaltung und Mitwirkung an der Umsetzung von Folgemaßnahmen zu den Rückmeldungen der Arbeitsgruppen;
n)
Identifizierung und Vorbereitung strategischer Themen im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Eisenbahnsystems mit Auswirkungen auf das Teilsystem „Telematikanwendungen” im Hinblick auf die Erörterung in einem breiteren politischen Kontext;
o)
Berichterstattung an die Kommission nach Artikel 24.

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