Artikel 22 VO (EU) 2026/253
ERA-Arbeitsgruppe „Telematik”
Die von der Agentur auf der Grundlage von Kapitel 2 der Verordnung (EU) 2016/796 eingesetzten Arbeitsgruppen müssen die Agentur bei der Anwendung und Weiterentwicklung der in der vorliegenden Verordnung festgelegten funktionalen und technischen Spezifikationen, insbesondere bei den folgenden Aufgaben der Agentur unterstützen:
- a)
- Gewährleistung der einschlägigen Koordinierung und Kooperation der Telematik-Akteure im Hinblick auf die Umsetzung und Anwendung der vorliegenden Verordnung;
- b)
- Gewährleistung der Kooperation der nationalen Kontaktstellen auf Unionsebene und einer harmonisierten und koordinierten Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der gesamten Union;
- c)
- Überwachung der Qualität der in Artikel 9 Absatz 3 genannten gemeinsamen Referenzdaten;
- d)
- Entwicklung und Pflege des Benutzerhandbuchs nach Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 2 und des Verfahrens nach Artikel 9 Absatz 2 für die Einreichung von Anträgen auf Zuweisung von Referenzcodes;
- e)
- gegebenenfalls Harmonisierung der netzspezifischen Datenanforderungen nach Artikel 11 Absatz 3;
- f)
- Entwicklung und Pflege des in Artikel 12 Absatz 1 genannten Verfahrens und Pflege der von der Agentur nach Artikel 12 herausgegebenen harmonisierten Spezifikationen;
- g)
- Orientierungshilfe für die Entwicklung von Sektorspezifikationen zur Unterstützung der Aktualisierung der harmonisierten Spezifikationen nach den Artikeln 12 und 21;
- h)
- Konzeption, Umsetzung, Pflege und Gewährleistung der Automatisierung der Datenimporte zur Unterstützung der Berichtspflichten nach Artikel 17;
- i)
- Pflege der Testverfahren nach Nummer 1.6 des Anhangs und dessen Anlage D.1;
- j)
- Umsetzung künftiger Entwicklungen der vorliegenden Verordnung nach Artikel 23;
- k)
- Erleichterung des Austauschs und der Sammlung bewährter Verfahren der Telematik-Akteure auf Unionsebene;
- l)
- gegebenenfalls Überlegungen zur Notwendigkeit von Folgemaßnahmen der Agentur, der Kommission oder der Mitgliedstaaten;
- m)
- Gestaltung und Mitwirkung an der Umsetzung von Folgemaßnahmen zu den Rückmeldungen der Arbeitsgruppen;
- n)
- Identifizierung und Vorbereitung strategischer Themen im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Eisenbahnsystems mit Auswirkungen auf das Teilsystem „Telematikanwendungen” im Hinblick auf die Erörterung in einem breiteren politischen Kontext;
- o)
- Berichterstattung an die Kommission nach Artikel 24.
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