Artikel 11 VO (EU) 2026/255

Rechtzeitige Erfüllung von Meldepflichten

IIP und RRM setzen Strategien, Notfallpläne und Vorkehrungen um, um sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Übermittlung von Insider-Informationen gemäß Artikel 4a Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 und die Anforderungen an die Meldung von Datenaufzeichnungen gemäß den Artikeln 7, 10, 13 und 17 der Durchführungsverordnung (EU) 2026/256 fristgerecht eingehalten werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.