Artikel 32 VO (EU) 2026/255

Feststellung von Verstößen und Folgen

(1) Ist die Agentur von sich aus oder nach Übermittlung von Informationen durch einen Dritten der Auffassung, dass eine IIP oder ein RRM eine der Anforderungen der vorliegenden Verordnung oder der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 nicht erfüllt hat, kann sie sich mit den betreffenden IIP oder RRM in Verbindung setzen und sie auffordern, alle folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

a)
Umsetzen der erforderlichen Maßnahmen, um den Anforderungen der vorliegenden Verordnung oder der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 so bald wie möglich nachzukommen, die Auswirkungen solcher Verhaltensweisen abzumildern und Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Ereignisse in Zukunft umzusetzen,
b)
Übermittlung von Erläuterungen zu ihrem Verhalten an die Agentur und, soweit relevant, Unterrichtung der Agentur über die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Auswirkungen eines solchen Verhaltens abzumildern, sowie über die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um ähnliche Ereignisse in Zukunft zu verhindern,
c)
Unterrichtung der IIP-Kunden und der RRM-Kunden sowie aller vom Verhalten der IIP oder des RRM tatsächlich oder möglicherweise Betroffenen unter Angabe der Art der Verhaltensweise sowie, soweit relevant, Unterrichtung des IIP-Kunden und des RRM-Kunden über die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Auswirkungen eines solchen Verhaltens abzumildern, sowie über die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um ähnliche Ereignisse in Zukunft zu verhindern.

(2) In Fällen, in denen das Verhalten der IIP oder des RRM ein Risiko für den sicheren Austausch und die sichere Handhabung von Informationen oder die operative Verfügbarkeit des Informationssystems der Agentur darstellt, kann die Agentur die Datenerfassung von IIP und RRM vorübergehend aussetzen. In diesem Fall informiert die Agentur die IIP und den RRM schriftlich, wobei sie die Gründe für die Aussetzung und ihre voraussichtliche Dauer erläutert. Die Aussetzung kann so lange andauern, bis das Risiko wirksam gemindert ist.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.