Artikel 9 VO (EU) 2026/255

Leitlinien der Agentur

Spätestens am 29 November 2026 und nach Konsultation der einschlägigen Interessenträger stellt die Agentur Leitlinien in Bezug auf folgende Aspekte bereit:

a)
das technische Verfahren für die Testphase gemäß Artikel 5 Absatz 1,
b)
das Antragsverfahren für bereits registrierte IIP und RRM gemäß Artikel 8 Absatz 1;
c)
die Grundsätze und Verfahren für die Datenvalidierung gemäß Artikel 12 Absätze 1 und 2 durch Bereitstellung technischer Spezifikationen für die Überprüfung der Daten,
d)
die in Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d genannten Sicherheitsmaßnahmen,
e)
das Format des Berichts über ungeplante Ausfallzeiten oder Störungen gemäß Artikel 18 Absatz 3,
f)
gegebenenfalls das Kennzeichnungsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 4,
g)
die Mechanismen zur Ermittlung von Vollständigkeit, Auslassungen und offensichtlichen Fehlern in Meldungen von Insider-Informationen und Datenaufzeichnungen gemäß Artikel 23 Absatz 1 für IIP und Artikel 27 Absatz 1 für RRM,
h)
das Format des Jahresberichts gemäß Artikel 33 Absatz 1.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.