Artikel 15 VO (EU) 2026/256

Überprüfung durch die Agentur

Die Agentur legt der Kommission bis zum 1. November 2030 einen Bericht vor, in dem sie bewertet, ob die in dieser Verordnung festgelegten geltenden Vorschriften für die Datenmeldung, insbesondere die Vorschriften für die Datenmeldung zu Wasserstoff, angesichts der Entwicklungen auf den Energiegroßhandelsmärkten und im Wasserstoffhandel in der Union weiterhin zweckmäßig sind oder ob Änderungen für notwendig erachtet werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.