Artikel 3 VO (EU) 2026/256

Fortlaufend zu meldende Transaktionen

Die folgenden Transaktionen im Zusammenhang mit Energiegroßhandelsprodukten sind der Agentur fortlaufend im Einklang mit den in Artikel 10 festgelegten Fristen zu melden:

a)
Hinsichtlich Energiegroßhandelsprodukten im Zusammenhang mit der Versorgung mit oder der Speicherung von Strom oder der Versorgung mit Erdgas zur Lieferung in der Union oder im Zusammenhang mit der Versorgung mit oder der Speicherung von Strom, die infolge einheitlicher Day-Ahead-Marktkopplung und Intraday-Marktkopplung zu Lieferungen in der Union führen können;

i)
Transaktionen im Zusammenhang mit der Lieferung oder Speicherung von Strom oder der Lieferung von Erdgas — platziert oder gehandelt in allen Zeitspannen —, unabhängig davon, wo und wie oder wann die Platzierung oder der Handel erfolgt und ob im Wege einer Auktion oder als kontinuierlicher Handel,
ii)
Transaktionen im Zusammenhang mit Optionen, Futures, Forwards, Swaps und anderen Derivaten in Bezug auf Strom oder Erdgas, einschließlich Differenzverträgen, unabhängig davon, wo und wie sie gehandelt werden;

b)
hinsichtlich Energiegroßhandelsprodukten im Zusammenhang mit dem Transport von Strom oder Erdgas in der Union:

i)
Transaktionen im Zusammenhang mit dem Transport von Erdgas zwischen Einspeise-/Ausspeisesystemen in der Union und zwischen Einspeise-/Ausspeisesystemen in der Union und Fernleitungsnetzen außerhalb der Union oder Transaktionen im Zusammenhang mit dem Transport von Strom infolge einer Zuweisung von Primärkapazitäten durch den oder im Namen des Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreibers, einschließlich physischer oder finanzieller Kapazitätsnutzungsrechte;
ii)
Transaktionen im Zusammenhang mit dem Transport von Erdgas in der Union zwischen Einspeise-/Ausspeisesystemen in der Union und zwischen Einspeise-/Ausspeisesystemen in der Union und Fernleitungsnetzen außerhalb der Union oder Transaktionen im Zusammenhang mit dem Transport von Strom zwischen Marktteilnehmern an Sekundärmärkten, die physische oder finanzielle Kapazitätsnutzungsrechte, -optionen oder -pflichten umfassen, einschließlich des Weiterverkaufs oder der Übertragung dieser Kapazität;
iii)
Transaktionen im Zusammenhang mit Optionen, Futures, Forwards, Swaps und anderen Derivaten in Bezug auf den Transport von Strom oder Erdgas, einschließlich Differenzverträgen, unabhängig davon, wo und wie sie gehandelt werden.

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