ANHANG II VO (EU) 2026/292

Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072

In Anhang VI Nummer 18 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 wird der Text der Spalte „Warenbezeichnung” durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen von Solanaceae, außer Samen und den unter die Nummern 15, 16 und 17 fallenden Pflanzen

(*)

Fußnote(n):

(*)

Ausgenommen folgende Pflanzen:

zum Anpflanzen bestimmte unbewurzelte Stecklinge von Calibrachoa und Petunia und ihren Hybriden aus Costa Rica, die vorbehaltlich der Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2026/292 der Kommission vom 9. Februar 2026 zur Festlegung einer Ausnahme von der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 hinsichtlich des Einführens von zum Anpflanzen bestimmten unbewurzelten Stecklingen von Calibrachoa spp., Petunia spp. und ihren Hybriden aus Costa Rica in das Gebiet der Union in die Union eingeführt werden dürfen (ABl. L, 2026/292, 10.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/ reg_impl/2026/292/oj);

zum Anpflanzen bestimmte unbewurzelte Stecklinge von Calibrachoa und Petunia und ihren Hybriden aus Guatemala, die vorbehaltlich der Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1078 der Kommission vom 2. Juni 2025 zur Festlegung einer Ausnahme von der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 hinsichtlich des Einführens von zum Anpflanzen bestimmten unbewurzelten Stecklingen von Calibrachoa spp., Petunia spp. und ihren Hybriden aus Guatemala in das Gebiet der Union in die Union eingeführt werden dürfen (ABl. L, 2025/1078, 3.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1078/oj);

zum Anpflanzen bestimmte unbewurzelte Stecklinge von Calibrachoa und Petunia und ihren Hybriden aus Kenia, die vorbehaltlich der Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1082 der Kommission vom 2. Juni 2025 zur Festlegung einer Ausnahme von der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 hinsichtlich des Einführens von zum Anpflanzen bestimmten unbewurzelten Stecklingen von Calibrachoa spp., Petunia spp. und ihren Hybriden aus Kenia in das Gebiet der Union in die Union eingeführt werden dürfen (ABl. L, 2025/1082, 3.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1082/oj)..

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.