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VO (EU) 2026/292

Durchführungsverordnung (EU) 2026/292 der Kommission vom 9. Februar 2026 zur Festlegung einer Ausnahme von der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 hinsichtlich des Einführens von zum Anpflanzen bestimmten unbewurzelten Stecklingen von Calibrachoa spp., Petunia spp. und ihren Hybriden aus Costa Rica in das Gebiet der Union

Informationen

Ausfertigungsdatum09.01.2026

Alle Normen

    Präambel
    Artikel 1
    Begriffsbestimmungen
    Artikel 2
    Ausnahme vom Verbot des Einführens der spezifizierten Pflanzen in das Gebiet der Union
    Artikel 3
    Anforderungen an das Einführen der spezifizierten Pflanzen in das Gebiet der Union und ihre Verbringung innerhalb dieses Gebiets
    Artikel 4
    Änderung des Anhangs VI der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072
    Artikel 5
    Inkrafttreten und Geltungsbeginn
    Schlussformel (nicht amtlich)
    ANHANG I
    Anforderungen gemäß Artikel 3 an das Einführen der spezifizierten Pflanzen in das Gebiet der Union
    ANHANG II
    Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072
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