Artikel 2 VO (EU) 2026/296

Ausnahmen vom Verbot der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte

In Anhang VII der Verordnung (EU) 2024/1781 aufgeführte unverkaufte Verbraucherprodukte dürfen, sofern die in Artikel 3 genannten Unterlagen vorgelegt werden können, unter folgenden Umständen vernichtet werden:

a)
Es handelt sich um ein gefährliches Produkt im Sinne der Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates(1);
b)
Das Produkt ist aus einem anderen als dem unter Buchstabe a genannten Grund nicht zwecktauglich, da es nicht dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht entspricht, und die Vernichtung ist gesetzlich vorgeschrieben bzw. stellt die geeignete und verhältnismäßige Korrekturmaßnahme dar.
c)
Es wird durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, eine Entscheidung aus einem alternativen Streitbeilegungsverfahren oder eine Mitteilung eines Rechteinhabers, einer zuständigen Behörde oder eines Bevollmächtigten des Rechteinhabers, oder durch eine vom Wirtschaftsteilnehmer durchgeführte interne Untersuchung festgestellt, dass das Produkt Rechte des geistigen Eigentums verletzt — sofern der Wirtschaftsteilnehmer die Verletzung ordnungsgemäß begründen kann;
d)
Das Produkt unterliegt einer gültigen und durchsetzbaren Lizenz oder einer ähnlichen vertraglichen Anforderung zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums, wonach der Verkauf, der Vertrieb und jede andere Form der Weitergabe des Produkts nach einem bestimmten Zeitraum eine Verletzung dieser Rechte des geistigen Eigentums darstellt, und dieser festgelegte Zeitraum ist abgelaufen — sofern der Wirtschaftsteilnehmer die Verletzung ordnungsgemäß begründen und nachweisen kann, dass die Vernichtung die geeignete und verhältnismäßige Korrekturmaßnahme darstellt.
e)
Das Produkt ist für die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Wiederaufarbeitung ungeeignet, da es technisch nicht machbar ist, Etiketten, Logos oder erkennbare Produktgestaltungsmerkmale zu entfernen oder dauerhaft unzugänglich zu machen,

i)
die durch die Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder
ii)
die als unangemessen angesehen werden;

f)
Das Produkt kann aufgrund von Schäden wie physischer Beschädigung, Verschlechterung oder Kontaminierung, einschließlich Hygienemängel, vernünftigerweise als unannehmbar für die Verwendung durch Verbraucher angesehen werden, unabhängig davon, ob diese Schäden vom Verbraucher oder während der Handhabung des Produkts durch den Wirtschaftsteilnehmer oder andere Akteure, die an der Lieferkette, dem Transport, dem Einzelhandel oder der Lagerung beteiligt sind, verursacht werden, und eine Reparatur und Aufarbeitung ist technisch nicht machbar oder nicht kosteneffizient.
g)
Das Produkt ist aufgrund von Gestaltungs- oder Herstellungsfehlern, bei denen eine Reparatur technisch nicht machbar ist, für den vorgesehenen Zweck ungeeignet.
h)
Nur wenn keiner der unter den Buchstaben a bis g genannten Umstände zutrifft: Das Produkt wurde entweder mindestens drei geeigneten sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der Union direkt oder über eine leicht zugängliche Seite auf der Website des Wirtschaftsteilnehmers über einen Zeitraum von mindestens acht Wochen als Spende angeboten und dieses Angebot wurde nicht angenommen.
i)
Das Produkt wurde von einer sozialwirtschaftlichen Einrichtung mit Sitz in der Union als Spende angenommen, es konnte aber kein Abnehmer gefunden werden.
j)
Das Produkt wurde auf dem Markt bereitgestellt, nachdem es von einer Abfallbehandlungseinrichtung für die Wiederverwendung vorbereitet wurde, aber es konnte kein Abnehmer gefunden werden.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (ABl. L 135 vom 23.5.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj).

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