ANHANG VII VO (EU) 2026/343

Maximaler Wassergehalt in Hähnchenschlachtkörpern gemäß Artikel 14 Absatz 1

Der nach dem Analyseverfahren gemäß Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2026/344 bestimmte Gesamtwassergehalt von Hähnchen wird dem nach folgenden Formeln ermittelten Grenzwert gegenübergestellt:

a)
Luftkühlung:

Angenommen, die technisch unvermeidbare Mindestwasseraufnahme bei der Bearbeitung beträgt 2 %(1), so entspricht der nach diesem Verfahren bestimmte zulässige Höchstwert für den Gesamtwassergehalt (WG) in Gramm folgender Formel (einschließlich Konfidenzintervall):

Hähnchen: WG = 3,65 × RPA + 42

b)
Luft-Sprüh-Kühlung:

Angenommen, die technisch unvermeidbare Mindestwasseraufnahme bei der Bearbeitung beträgt 4,5 %(1), so entspricht der nach diesem Verfahren bestimmte zulässige Höchstwert für den Gesamtwassergehalt (WG) in Gramm folgender Formel (einschließlich Konfidenzintervall):

Hähnchen: WG = 3,79 × RPA + 42

c)
Tauchkühlung

Angenommen, die technisch unvermeidbare Mindestwasseraufnahme bei der Bearbeitung beträgt 7 %(1), so entspricht der nach diesem Verfahren bestimmte zulässige Höchstwert für den Gesamtwassergehalt (WG) in Gramm folgender Formel (einschließlich Konfidenzbereich):

Hähnchen: WG = 3,93 × RPA + 42

d)
Andere Kühlmethoden oder eine Kombination von zwei oder mehr der Methoden gemäß Artikel 9

Angenommen, die technisch unvermeidbare Mindestwasseraufnahme bei der Bearbeitung beträgt 2 %(1), so entspricht der nach diesem Verfahren bestimmte zulässige Höchstwert für den Gesamtwassergehalt (WG) in Gramm folgender Formel (einschließlich Konfidenzintervall):

Hähnchen: WG = 3,65 × RPA + 42

Liegt der nach Anhang I Nummer 6.2 der Durchführungsverordnung (EU) 2026/344 ermittelte durchschnittliche Wassergehalt (WA) der sieben Schlachtkörper unter dem Höchstwert gemäß Nummer 1 (WG), so gilt die kontrollierte Geflügelmenge als den Vorschriften entsprechend.

Fußnote(n):

(1)

Berechnet anhand des Schlachtkörpers, ohne Fremdwasseraufnahme.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.