Artikel 8 VO (EU) 2026/394
Optische Anforderungen
(1) Die FuelEU-Datenbank ist so aufgebaut, dass sie für unterschiedliche Bildschirmgrößen und Anzeigemöglichkeiten geeignet ist, um für die Nutzer optimal zugänglich zu sein.
(2) Wenn ein Nutzer über einen nicht kompatiblen Browser auf eine Webseite zugreift, wird die Nachricht „nicht unterstützt” angezeigt, die den Nutzer über die Inkompatibilität des Browsers informiert und Hinweise auf alternative Browser enthält, die den Inhalt unterstützen.
(3) Alle öffentlich zugänglichen Informationen werden in englischer Sprache bereitgestellt, um sicherzustellen, dass sie für ein breites Publikum zugänglich und verständlich sind.
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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.