Artikel 1 VO (EU) 2026/405

Gegenstand

(1) Diese Verordnung enthält Vorschriften für den freien Warenverkehr von Detergenzien und Tensiden im Binnenmarkt, wobei ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sichergestellt werden soll.

(2) Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 1272/2008 und (EU) Nr. 528/2012.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.