Artikel 176 VO (EU, Euratom ) 2012/966
Einhaltung der vorgesehenen Zuweisungen für Mittel für Verpflichtungen
Das Europäische Parlament und der Rat halten die in den einschlägigen Basisrechtsakten für Strukturmaßnahmen, ländliche Entwicklung und den Europäischen Fischereifonds vorgesehenen Zuweisungen für Mittel für Verpflichtungen ein.
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