Artikel 176 VO (EU, Euratom ) 2012/966

Einhaltung der vorgesehenen Zuweisungen für Mittel für Verpflichtungen

Das Europäische Parlament und der Rat halten die in den einschlägigen Basisrechtsakten für Strukturmaßnahmen, ländliche Entwicklung und den Europäischen Fischereifonds vorgesehenen Zuweisungen für Mittel für Verpflichtungen ein.

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