Artikel 204c VO (EU, Euratom ) 2012/966
Haushaltstechnische Aspekte
Die Beiträge werden aus dem Einzelplan für das Europäischen Parlaments im Haushalt finanziert. Die für unabhängige externe Rechnungsprüfungseinrichtungen oder -sachverständige im Sinne von Artikel 23 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 vorgesehenen Mittel gehen unmittelbar zu Lasten des Haushalts des Europäischen Parlaments.
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